Niederösterreich
Eisdusche in Hundezwinger für Bub – versagte die Behörd
Ein 12-jähriger Bub aus NÖ war ins Koma gefallen und am 23. November ins Spital gebracht worden. Schuld sollen sein: Die Mutter und die Behörde?
Fassungslos macht der Fall rund um einen zwölfjährigen Buben aus dem Waldviertel: Der Bub soll von seiner sadistisch veranlagten Mutter über Monate geschlagen und gequält worden sein: Wenige Tage bevor der Bub ins Koma gefallen war, soll die Situation zu Hause eskaliert sein: Die 32-jährige Österreicherin ließ ihren Sohn in einem Hundenest schlafen, soll ihn zur Strafe in eine Hundebox gesperrt haben (es gilt die Unschuldsvermutung).
Eisdusche und Hunger
Die Verdächtige trug auch Sorge dafür, dass das Kind den Zwinger (57 mal 83 mal 50 Zentimeter) nicht verlassen konnte, indem sie die Hundebox beschwert und gegen die Wand gestellt haben soll. Dann soll sie mehrmals bei Außentemperaturen rund um die null Grad das Fenster aufgerissen, den Bub mit Wasser überschüttet und es im Zwinger im ungeheizten Raum sich selbst überlassen haben - mehr dazu hier. Auch soll die Mutter ihren Sohn nicht ausreichend ernährt haben, der Zwölfjährige war abgemagert.
Erst am 23. November schlug eine Sozialarbeiterin Alarm, der komatöse Bub wurde ins Spital gebracht, die Klinik erstattete Anzeige, die Mutter wurde kurz darauf festgenommen und sofort in U-Haft gesteckt.
Jugendwohlfahrt betreute
Doch wie konnte es überhaupt zu einer derartigen Tragödie kommen? Hatten Behörden, Schule und das nähere Umfeld nichts mitbekommen? Fakt ist, dass die Familie von der Jugendwohlfahrt betreut worden war. Die Mutter lebte vom Kindsvater getrennt, dieser soll sich zuletzt um die Obsorge bemüht haben. Und durch den Obsorgestreit zwischen Vater und der 32-Jährigen wurde die Behörde überhaupt auf die Familie aufmerksam. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Krems und der Landespolizeidirektion Niederösterreich wurde mitgeteilt, dass aus Opferschutzgründen keine weiteren Details genannt werden.
Eine Anfrage an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bezüglich Betreuungsintensität und Auffälligkeiten wurde am Dienstag gestellt. Die Antwort der Bezirkshauptfrau Manuela Herzog: "Aus Opferschutzgründen wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya keine Stellungnahme abgegeben. Ich ersuche um Ihr Verständnis!
Jetzt sind mehrere Gutachter am Zug: Sie sollen das Verleztungsbild des Kindes skizzieren sowie den psychischen Zustand der verdächtigen Mutter (32) darstellen. Die Mutter dürfte indes nicht viel Schuldeinsicht zeigen.
Prozess im Herbst
Sie hatte sogar eine Grundrechtsbeschwerde gegen die U-Haft eingebracht. Der OGH lehnte diese, aufgrund der schwere der Vorwürfe, indes ab. Die Ermittlungen wegen versuchten Mordes und anderer Delikte laufen. Die Anklage soll im August/September fertig sein. Zum Prozess soll es, nach jetzigem Stand der Dinge, dann im Herbst am Landesgericht Krems kommen.