Coronavirus
Einschnitte beim Grünen Pass für 628.000 Österreicher
Die 3-G-Regel soll künftig unser Leben bestimmen und auch im Grünen Pass abgebildet werden. Nun gibt es aber Probleme für Genesene.
628.312 Österreicher gelten in Folge einer Ansteckung mit dem Coronavirus seit Beginn der Pandemie wieder als genesen. Sie sind von der Testpflicht befreit, müssen dafür aber die überstandene Infektion mit einem sogenannten Absonderungsbescheid nachweisen. Wie am Sonntag bekannt wurde, werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht in den "Grünen Pass" aufgenommen werden.
Das zuständige Gesundheitsministerium von Wolfgang Mückstein (Grüne) bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur APA, dass Absonderungsbescheide bei Auslandsreisen in der EU nicht akzeptiert werden. Ebenso musste man eingestehen, dass nicht alle geplanten Funktionen des Grünen Passes mit dem Start am 4. Juni verfügbar sein werden.
Gebetsmühlenartig wurden die Österreicher in den vergangenen Wochen auf die 3-G-Regel vorbereitet. Der Grüne Pass soll nun der digitale Nachweis für Geimpfte, Genesene und Getestete werden. Für die knapp 630.000 Genesenen gilt aber hier nicht der Absonderungsbescheid der Gesundheitsbehörde, sondern ein "Genesungszertifikat".
„EMS-Eintrag Voraussetzung“
Denn nach dem EU-Verordnungsentwurf kann so ein Genesungszertifikat frühestens elf Tage nach einer Corona-Infektion, die mit einem positiven PCR-Test nachgewiesen worden sein muss, erstellt werden. Dazu müssen die zuständigen Behörden aber auch die Genesung im Epidemiologische Meldesystem (EMS) eintragen.
Daran hapert es aber noch. Unklar ist derzeit auch noch, was zu tun ist, wenn EMS-Eintragungen verspätet oder gar nicht erfolgt sind.
"Fehlerhafte Zertifikate bzw. Einträge können von den zuständigen Behörden jederzeit richtiggestellt werden. Details zum Prozess folgen", erklärte das Büro von Gesundheitsminister Mückstein auf APA-Anfrage.
Glücklicherweise gibt es diese Hürde derzeit nur bei Reisen außerhalb Österreichs. Innerlandes können Genesene weiterhin ihre Absonderungsbescheide als Nachweis verwenden – allerdings auf gutem alten Papier.