Coronavirus

Einkaufen nur mit Negativ-Test: Aber wer kontrolliert?

Der Shutdown trifft den Handel schwer. Bis 17. Jänner bleiben die Geschäfte zu, danach dürfen Kunden nur mit Negativ-Test einkaufen gehen.

Roman Palman
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Viel Betrieb in der Mariahilfer Straße am letzten Einkaufstag vor dem zweiten Lockdown, 16. November 2020
Viel Betrieb in der Mariahilfer Straße am letzten Einkaufstag vor dem zweiten Lockdown, 16. November 2020
Georges Schneider / picturedesk.com

Der nun mittlerweile dritte Lockdown schon ab den Weihnachtsfeiertagen sorgt nicht nur in der Bevölkerung für lange Gesichter, sondern auch im Handel. "Die angekündigte Schließung des gesamten Non-Food Handels von 26. Dezember bis 17. Jänner kommt für die angeschlagenen Betriebe erneut zur Unzeit, sie fällt voll in das Weihnachtsgeschäft und dessen Ausläufer", klagte der Handelsverband Freitagabend via Aussendung.

Worst Case

"Für unsere Branche ist der dritte harte Lockdown das Worst Case Szenario. Der Dezember ist der mit Abstand umsatzstärkste, wichtigste Monat des Geschäftsjahres", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Pro Woche stünde dem Non-Food-Handel ein Umsatzausfall von rund 900 Millionen Euro im Haus. Aufgrund der Freitest-Strategie – zwischen 18. und 24. Jänner darf man nur mit negativem Corona-Test einkaufen gehen – rechnen die Unternehmer mit weiteren Verlusten.

Will zeichnet ein düsteres Bild: "Profitieren werden in erster Linie jene internationalen Online-Giganten ohne Betriebsstätte in Österreich, die hierzulande kaum Steuern zahlen und wenig zum Gemeinwohl beitragen. Das Amazon-Förderungsprogramm setzt sich ungebremst fort."

Kontrolle

Doch wer soll die (hoffentlich) zahlreichen Kunden denn auf einen negativen Corona-Test checken? Aktuell heißt es, die Polizei werde die Einhaltung dieser Regelung stichprobenartig kontrollieren. Für den Handel zumindest etwas positiv ist, dass offenbar keine Mitarbeiter für derartige Kontrollen abgestellt werden müssen. "Das muss auch in der Praxis so sein", so der Handelsverband weiter. Dieser fordert, dass für die 600.000 Mitarbeiter im Handel "unbürokratische Testmöglichkeiten vor Arbeitsantritt angeboten werden" müssen.

Click & Collect

Die Unternehmer begrüßen, dass im dritten Lockdown – im Gegensatz zu den ersten beiden Lockdowns im März/April bzw. November/Dezember – nun auch klar kontaktloses "Click & Collect" erlaubt wird. Damit können die Händler zumindest Waren vor Ort ausgeben, sofern ihre Produkte und Geschäftsmodelle dafür geeignet sind. 

Rettungsschirm

Eines ist aus Sicht des Handels klar: Analog zur Gastronomie, Hotellerie und den Glücksspielkonzernen müssten dieses Mal auch die von behördlichen Betretungsverboten betroffenen Händler im Dezember unter den 80-Prozent-Schutzschirm der Bundesregierung.

"Alle von der Schließung betroffenen Händler müssen für die Lockdown-Woche im Dezember einen 80-Prozent-Umsatzersatz bekommen, zwischen den Branchen darf jetzt kein Unterschied mehr gemacht werden, da die Argumente nun entfallen. Für den Jännern fordern wir selbstverständlich ebenso einen Umsatzersatz, um die 490.000 Beschäftigungsverhältnisse im österreichischen Non-Food Handel auch nachhaltig abzusichern", so der Handelsverband-Geschäftsführer weiter.

"Ein Umsatzersatz, der mit dem Jahresende ausläuft, während der Lockdown weit ins neue Jahr hinein andauert, ist völlig inakzeptabel."

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