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Ein Bier kann dich ab sofort bis zu 500 Euro kosten

In der Nacht auf Sonntag tritt das von der Regierung verordnete Alkoholverbot im Freien in Kraft. Bei Missachtung drohen hohe Strafen.

Roman Palman
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So sollte man ab 25. Oktober nach Sperrstunde vor keinem Lokal mehr angetroffen werden
So sollte man ab 25. Oktober nach Sperrstunde vor keinem Lokal mehr angetroffen werden
iStock/FotoDuets

"Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine alkoholischen Getränke konsumiert werden." Bumm, zack! Von dieser Schreckensnachricht mussten sich Bier-Fans erst einmal erholen. 

Die Bundesregierung hat mit ihrer Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung ein begrenztes Alkoholverbot im Freien verhängt. Damit soll wohl verhindert werden, dass sich Gäste noch ein letztes Getränk holen und dann – wie es Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Mai passiert ist – lange nach der Sperrstunde im Gastgarten vertrickern.

Besonders wer am Samstag um die Häuser ziehen möchte, muss nun höllisch aufpassen wenn es mal wieder etwas länger wird. Denn durch die allgemeine Formulierung ergeben sich teils drastische Konsequenzen, die mit Inkrafttreten der Verordnung Sonntag Mitternacht (0.00 Uhr) auf die Österreicher zukommen.

Sperrstunde beachten, sonst ...

Aktuell macht sich nämlich auch jeder strafbar, der im Vorbeigehen an den verschlossenen Gasthäusern an einer Bierdose nippt – ein Umstand, der auch die Twitter-Community schäumen lässt. Spätestens um 1 Uhr früh müssen Lokalen im ganzen Land per Covid-19-Verordnung dicht machen, einige Bundesländer haben unabhängig davon die Sperrstunde bereits auf 22 Uhr vorverlegt.

Und was passiert, wenn man nach der Sperrstunde mit Alkohol vor einer Betriebsstätte der Gastgewerbe erwischt wird? Das kann richtig teuer werden. Denn das wird als Verwaltungssübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bestraft. Im Nichteinbringungsfall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche. Na dann, Prost Mahlzeit ...

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