Tausende Euro unterschlagen
Ehepaar muss Wirt um Lohn anbetteln, zieht vor Gericht
Pure Verzweiflung: Eine Ehepaar, das in einem Gasthaus beschäftigt war, musste um Tausende Euro Lohn kämpfen. Die Arbeiterkammer schritt ein.
Das Pärchen war vier Monate in einem Lokal im Bezirk Ried angestellt – die Frau als Servicekraft, der Mann als Küchenhilfe. Die Dienstverhältnisse endeten schließlich im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.
Das Skandalöse: Während der gesamten Beschäftigung bekamen die beiden nie den gesamten zustehenden Lohn. Sie erhielten das Geld zum Teil bar, zum Teil per Überweisung.
Nach Ende der Tätigkeit wandten sich die Betroffenen daher an die AK. Die Experten rechneten die Ansprüche nach. Das Ergebnis: Es waren sowohl Löhne, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung als auch Entlohnung für geleistete Überstunden ausständig.
Zwei schriftliche Interventionen ignorierte der Wirt. Daher brachte die Kammer die Fälle vor das Arbeits- und Sozialgericht. Mit Erfolg: Der Mann bekam fast 7.600 Euro nachbezahlt, die Frau knapp 5.800 Euro.
Nicht warten
AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an alle, denen es ähnlich geht: "Wenn Sie zu wenig oder gar nichts bezahlt bekommen, warten Sie nicht zu bis das Dienstverhältnis beendet ist." Stattdessen sollte man sich gleich vertrauensvoll an die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer wenden.
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