Salzburg

Ehemann lässt Frau nach Sturz zum Sterben liegen

Nachdem eine Frau im Beisein ihres Gatten in der Wohnung verstarb, ermittelt nun die Salzburger Polizei. Der Fall ist verzwickt.

Leo Stempfl
Im Bundesland Salzburg fahndete die Polizei nach einem jungen Paar wegen einer satten Reihe an Straftaten.
Im Bundesland Salzburg fahndete die Polizei nach einem jungen Paar wegen einer satten Reihe an Straftaten.
Getty Images

Wie die Salzburger Polizei in einer ersten Meldung mitteilt, kam es am Mittwochabend zu einem bedenklichen Todesfall, der wohl noch längere Ermittlungen nach sich ziehen wird. Rettungskräfte waren es, die die Polizei über die Vorgänge informierte.

Eine 89-jährige Flachgauerin wurde durch die Ersthelfer tot in ihrem Schlafzimmer aufgefunden. Feststellungen m Umfeld ergaben, dass die Frau dort schon einige Tage gelegen haben soll. Ihren 82-jährigen Gatten soll sie im Vorfeld eindringlich dazu aufgefordert haben, ihr keinesfalls fremde Hilfe zukommen zu lassen.

So kam es, dass der Mann am Abend des 1. März keine Lebenszeichen mehr feststellen konnte und die Rettungskräfte verständigte. Die Sprengelärztin konnte nur noch den Tod feststellen.

Bei Suizidgedanken hilft in Österreich die Telefonseelsorge unter der Nummer 142 schnell, anonym und kostenlos.
Das Kriseninterventionszentrum ist unter der Nummer 01 4069 595 erreichbar.

Verschulden durch Unterlassung?

Geklärt werden muss nun die Frage, inwiefern den 82-Jährigen ein Verschulden durch Unterlassung trifft. Das Landeskriminalamt ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion angeordnet. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Grundsätzlich droht für die Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge bis zu ein Jahr Haft, allerdings nicht, wenn dadurch "andere ins Gewicht fallende Interessen" verletzt werden. Interessant ist der Fall auch angesichts des kürzlich aufgehobenen Straftatbestands der Beihilfe zum Suizid – der Verfassungsgerichtshof hielt fest, dass es dem Betroffenen selbst überlassen sein müsste, wie und wann er sterben wolle.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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