Antrag auf Einweisung
Dreifachmord: Verdächtiger soll nicht in Häf’n kommen
Im Fall um drei getötete Prostituierte in Wien soll der Verdächtige in eine Anstalt eingewiesen werden. Das beantragte nun die Staatsanwaltschaft.
Anstalt statt Gefängnis – der mutmaßliche Dreifach-Killer von Wien, Ebudallah A., soll nicht zurechnungsfähig sein. Das ergab bereits ein Gutachten, nun stellte die Staatsanwaltschaft Wien laut "Krone" einen Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Verdächtige wird also höchstwahrscheinlich nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener im Gerichtssaal Platz nehmen.
Verdächtiger "sehr gefährlich"
In seinem 65-seitigen Sachverständigengutachten hatte der renommierte Gerichtsgutachter Peter Hofmann bereits eine düstere Zukunftsprognose für den 27-Jährigen gezeichnet. Von dem gebürtigen Afghanen gehe "große Gefahr aus", diese könne nur durch die von ihm empfohlene Einweisung hintangehalten werden, wir berichteten.
Dreifachmord in Rotlicht-Studio
Drei Frauen wurden im Februar 2024 in Wien-Brigittenau brutal erstochen.
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"Bin verhext worden"
Der Verdächtige soll im Februar in einem Wiener Erotik-Studio drei Prostituierte mit 96 Stichen getötet haben. Laut Gutachten leidet Ebudallah A. an paranoider Schizophrenie, er sei in eine psychotisch besetzte Wahnwelt gerutscht. Der 27-Jährige ist davon überzeugt, in einem Flüchtlingscamp von einer Frau verhext worden zu sein.
Noch kein Prozesstermin
Seine wirre Theorie: Die späteren Opfer aus dem Massagestudio in der Engerthstraße in der Brigittenau hätten "mit der Hexe" zusammengearbeitet und seien "Feinde von Gott, so wie es im Buch steht". Deshalb mussten sie im Februar angeblich sterben, zuvor soll der Verdächtige noch eine Moschee besucht haben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, der Verdächtige wird laut "Krone" von Anwalt Philipp Springer vertreten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auf den Punkt gebracht
- Im Fall des Dreifachmordes an Prostituierten in Wien soll der Verdächtige Ebudallah A aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie in eine forensisch-therapeutische Anstalt eingewiesen werden, anstatt ins Gefängnis zu kommen
- Ein Gutachten bescheinigt ihm eine große Gefahr für die Allgemeinheit, und die Staatsanwaltschaft hat daher einen entsprechenden Antrag gestellt