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Drastische Änderung – das wird neu bei Lotto und Losen
Alles künftig erst ab 18! Die Österreichischen Lotterien pochen auf den Jugendschutz und heben die Altersgrenze für Lotto, Lose und Co. an.
Die Österreichischen Lotterien heben mit Stichtag Montag, 10. Juli 2023, die Altersgrenze für den Verkauf von Wettscheinspielen und Sofortlotterien auf 18 Jahre an, gibt das Unternehmen überrraschend am Donnerstagabend bekannt. Sie optimieren damit ihren "Spieler- und Jugendschutz und setzen einen weiteren Meilenstein in Sachen 'verantwortungsvolles Glücksspiel'", heißt es von dem Unternehmen.
"Lotto, EuroMillionen und Co spielen sowie Brief- und Rubbellose kaufen darf dann nur mehr, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es handelt sich dabei (wie auch schon bei der derzeit noch gültigen Altersgrenze von 16 Jahren) um eine freiwillige Selbstbeschränkung und weist die Österreichischen Lotterien als gesellschaftspolitisch verantwortungsvollen Konzessionär für Lotteriespiele in Österreich aus", so das Unternehmen in einer Aussendung.
Nicht nur Kauf, auch Gewinne
Die Annahmestellen der jeweiligen Glücksspiel-Scheine und -Lose werden vertraglich verpflichtet, beim Verkauf von Lotteriespielen auf die Altersgrenze zu achten und gegebenenfalls eine Ausweiskontrolle durchzuführen. "Mit dieser Anhebung der Altersgrenze erfolgt eine Anpassung an die Klassenlotterie sowie an win2day", heißt es. Die Teilnahme ist ab 10. Juli, 00:00 Uhr, einheitlich an sämtlichen Spielen der Österreichischen Lotterien nur mehr ab 18 Jahren gestattet.
"Diese Altersgrenze gilt seit jeher auch für die Teilnahme am Sportwetten-Programm von tipp3", so die Lotterien. Und: "Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Auszahlung von Gewinnen, mit folgender Einschränkung: Gewinne, für die der Tipp bzw. das Los von 16- bzw. 17-jährigen vor der Umstellung auf 18+ gekauft wurde, werden auch nach der Umstellung noch an diese ausbezahlt. Bei Wettscheinspielen wird dabei das Kaufdatum der Quittung überprüft."
Auszahlung kann abgelehnt werden
Bei Brief- und Rubbellosen müsse eine Gewinnanforderung an die Österreichischen Lotterien gestellt werden. "Anhand der Gewinnanforderung wird überprüft, ob der Loskauf vor dem 10. Juli stattgefunden hat bzw. haben kann. Wenn ja, wird dieser Gewinn auch nach der Umstellung ausbezahlt. Wenn nicht, wird die Auszahlung abgelehnt", so die Lotterien, die seit 1986 "qualitativ hochwertige Glücksspiele für spielinteressierte Erwachsene" bieten.