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Digital Afterlife: Geschäft mit dem Leben nach dem Tod

Kaum ein Bereich entwickelt sich schneller als die künstliche Intelligenz. Nun können Menschen nach ihrem Tod weiterleben, zum Beispiel als Avatar.

Carolin Rothmüller
Dank Künstlicher Intelligenz soll es möglich sein, mit Verstorbenen zu kommunizieren, doch dieses Thema wirft viele ethische Fragen auf. (Symbolbild)
Dank Künstlicher Intelligenz soll es möglich sein, mit Verstorbenen zu kommunizieren, doch dieses Thema wirft viele ethische Fragen auf. (Symbolbild)
Getty Images

Es handelt sich hierbei um keinen Hollywood-Blockbuster, sondern um die Realität. Im Internet finden sich mittlerweile einige Anbieter, die einen Avatar von Personen erschaffen, das diese überleben soll und den Verbliebenen als Erinnerung bestehen bleibt. Und wieder spielt die Künstliche Intelligenz eine große Rolle, denn diese soll aus Datenmaterial eines Verstorbenen zum Beispiel einen Chatbot erstellen, der schreibt oder sogar spricht, wie sein menschliches Vorbild. Manche Unternehmen versprechen sogar, einen Avatar zu erzeugen, mit dem man auch im virtuellen Raum interagieren könne.

Realistische Avatare

Ein solches Unternehmen wäre beispielsweise das US-amerikanische Start-up "You, Only Virtual". Das Unternehmen beschreibt sich selbst als Kommunikationsplattform, die künstliche Intelligenz nutze, um Avatare von Personen zu erstellen, um so auch nach deren Tod noch mit ihnen kommunizieren zu können. Je mehr Datenmaterial vorhanden sei, desto realistischer kann die KI den Verstorbenen nachahmen.

Vor allem in den USA und Asien gibt es eine zunehmende Zahl von Menschen, die ihr virtuelles Weiterleben bereits zu Lebzeiten planen. Sie lassen sich dafür filmen und beantworten Fragen zu ihrem Leben. Später soll die KI dann ihren Avatar damit ausstatten.

Ewiger Trauerprozess

Kritiker warnen jedoch davor, dass Hinterbliebene in einer Art Trauerschleife hängen bleiben könnten und immer wieder mit den Avataren der Verstorbenen Kontakt aufnehmen. "So wie wir auch ans Grab gehen und mit den Verstorbenen sprechen, mit dem Grabstein sprechen, sprechen wir vielleicht in Zukunft mit einem Avatar, der dann sogar noch antwortet mit der eigenen Stimme der verstorbenen Person. Das muss jeder und jede für sich entscheiden", sagte Jessica Heesen, Forscherin an der Universität Tübingen zum Thema Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens zur "Tagesschau".

Datenmissbrauch

Ein Problem sieht die KI-Ethikerin jedoch darin, dass bisher nicht geregelt ist, wer Avatare von Verstorbenen erstellen darf. "Die können dann vielleicht ein ganz anderes Bild wiedergeben, ein verfälschendes Bild. Oder Avatare können gekapert werden durch Menschen, die manipulative Wünsche haben – und dann sagt vielleicht der verstorbene Großvater plötzlich, dass er auf Seiten der Nationalsozialisten gestanden hätte. Oder tut Dinge, die wir gar nicht wollen, oder verbreitet Unwahrheiten über Verwandte – das ist alles möglich", so Heesen weiter.

Auf EU-Ebene gäbe es bereits Regulierungsvorschläge für den Einsatz von KI, aber die setzen sich laut der Forscherin nicht explizit mit dem digitalen Weiterleben Verstorbener auseinander. Deshalb fordert sie, dass es rechtlich klar geregelt werden muss, wer befugt ist, über Avatare von Verstorbenen zu entscheiden. Sonst müssen wir möglicherweise in Zukunft in unseren Testamenten festhalten, dass von uns kein Avatar erstellt werden darf.

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