Euphorie im Büro

Dieser Fehler kann dich jetzt deinen Job kosten

Begeisterung für Sport-Großereignisse hegen viele von uns. Anlässlich der Ski-WM in Saalbach-Hinterglemm ruft die AK die Spielregeln in Erinnerung.
Michael Rauhofer-Redl
02.02.2025, 12:30

Wir sind Ski-WM! Am Dienstag startet die prestigeträchtige Veranstaltung in Saalbach-Hinterglemm – zum zweiten Mal nach 1991. Nach St. Anton (2001) und Schladming (2013) findet nun wieder eine WM in Österreich statt.

Alle Bewerbe finden um die Mittagszeit herum statt. Bei aller Begeisterung und allem Daumendrücken für die heimischen Ski-Asse sollten Beschäftigte immer daran denken, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie ohne Erlaubnis des Arbeitgebers in der Arbeitszeit fernsehen oder dabei Alkohol konsumieren. "Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht", empfiehlt AK-Präsident Andreas Stangl.

Unbedingt den Chef fragen

Wer mit den Kollegen während der Arbeitszeit ein Skirennen schauen will, sollte vorher mit dem Arbeitgeber abklären, was erlaubt ist und was nicht. "So können Konflikte oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen vermieden werden", so Stangl.

Das solltest du tun:

  • Wenn du die Rennen während der Arbeitszeit mitverfolgen willst, solltest du bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb abklären, um eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.
  • In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Solltest du im Betrieb Skirennen schauen wollen, musst du das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären. "Schauen Sie die Rennen daher nicht heimlich und hinter dem Rücken der Chefin im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet", sagt der AK-Präsident.
  • Läuft der Fernseher während der Arbeitszeit generell, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Skirennen nicht oder nur eingeschränkt erbracht wird.
  • Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer die Ergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Rennens im Livestream ist aber problematisch, da die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.
  • Wer sich Urlaub nehmen will, um nach Saalbach zu fahren oder die WM daheim vor dem Fernseher zu verfolgen, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig.
  • Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit von Sportereignissen.

"Auch wenn das Interesse für den Skisport in Österreich groß ist, gelten am Arbeitsplatz bestimmte Spielregeln, an die sich die Beschäftigten halten müssen", sagt Stangl abschließend.

{title && {title} } mrr, {title && {title} } Akt. 03.02.2025, 16:12, 02.02.2025, 12:30
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