Coronavirus
Diese Strafen drohen dir ohne 2G-Nachweis im Lokal
Ab Montag tritt in ganz Österreich die 2G-Regel in Kraft. Ohne Impfnachweis oder einem Genesungsbescheid drohen harte Strafen.
Am Freitag hat die Regierung neue Corona-Maßnahmen verkündet. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gilt ab Montag österreichweit eine 2G-Regel in der Freizeit.
So haben nur noch Geimpfte und Genesene in Gastronomie, Hotels, beim Friseur oder bei Events ab 25 Personen Zutritt. Im gesamten Handel herrscht jetzt wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt auch in Museen und Bibliotheken. Und der Grüne Pass mit der Impfung verliert bereits nach neun Monaten seine Gültigkeit, danach ist ein dritter Stich notwendig.
Hier gilt jetzt die 2G-Regel
Am Sonntagabend trudelte auch die Verordnung der Regierung ein. Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie, Hotellerie und ähnliche Settings, sowie für den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen) und Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Auch für den Besuch im Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim wird ein 2G-Nachweis verlangt, davon ausgenommen sind nur Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel.
Kontrolliert wird die Einhaltung der verschärften Maßnahmen von den lokalen Gesundheitsbehörden mit Unterstützung der Polizei.
500 Euro Strafe für ungeimpfte Besucher
Wie aus der Verordnung hervorgeht, sind grundsätzlich alle Personen zur Kontrolle der Nachweise berechtigt, die bei sonstiger verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihrem Einflussbereich die jeweils geltenden Beschränkungen eingehalten werden. Das heißt Lokalbetreiber und Veranstalter werden weiterhin Besucher beim Eingang um einen Nachweis bitten.
Kunden und Gästen, die sich nicht an die 2-G-Regel halten, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro. Den Betreibern droht bei Verletzung eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.
"Als Arzt und als Gesundheitsminister sehe ich die aktuelle Entwicklung der Corona-Zahlen mit großer Sorge. Um die vierte Welle zu brechen, heben wir nun die österreichweiten Schutzmaßnahmen weiter an. In der Bundesregierung und mit den Bundesländern haben wir uns darauf geeinigt, die 4. Stufe des Stufenplans vorzuziehen. Damit setzen wir strenge Maßnahmen, die aber notwendig sind, um unsere Spitäler zu schützen", erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung.