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Diese Schüler dürfen heuer zur Sommerschule

Auch heuer hat das Bildungsministerium für Schüler mit Aufholbedarf eine freiwillige & kostenlose Sommerschule organisiert. Diese Neuerungen gibt es:

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Auch heuer hat das Bildungsministerium für Schüler mit Aufholbedarf eine freiwillige Sommerschule organisiert.
Auch heuer hat das Bildungsministerium für Schüler mit Aufholbedarf eine freiwillige Sommerschule organisiert.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Im August des vergangenen Jahres startete das Bildungsministerium die freiwillige Sommerschule für alle Schüler mit Aufholbedarf in Deutsch. Etwa 24.000 Schüler haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Letztes Jahr beschränkte sich die Sommerschule allerdings nur auf das Fach Deutsch bzw. die Volksschulen, AHS-Unterstufen und Mittelschulen.

Ausweitung auf Oberstufen

Auch in diesem Jahr wird die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen stattfinden. Diesmal wird sie aber auch auf AHS-Oberstufen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) ausgeweitet. Das geht aus der entsprechenden Verordnung des Bildungsministers Heinz Faßmann (ÖVP) hervor. 

Demnach beginnt die Sommerschule 2021 im Osten (Wien, Niederösterreich und Burgenland) am 23. August. Im Rest des Landes dann eine Woche später, am 30. August. Nach wie vor ist das Angebot freiwillig und kostenlos

Mehr Fächer angeboten

Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, wird das Angebot heuer auch auf weitere Fächer ausgeweitet. Zusätzlich zu den Deutschförderungen für Schüler, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht ausreichend folgen können (außerordentliche Schüler), können nun auch Kinder und Jugendliche bis zur neunten Schulstufe, die in Deutsch oder Mathematik Aufholbedarf haben, an dem Programm teilnehmen. 

Zudem haben heuer auch alle Schüler ab der 9. Schulstufe, die

➤ "entweder einen Aufholbedarf in zumindest einem Pflichtgegenstand aufweisen"

➤ oder, die bei "einer über das Wesentliche hinausgehenden Vertiefung der Lehrinhalte unterstützt werden sollen", 

die Möglichkeit, von dem Programm Gebrauch zu machen. Abgesehen davon, kann an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik etwa der Aufholbedarf auch in Form vom Erbringen bzw. Nachholen von Praktika bestehen.

Teilnahme an eigener Schule

Anzumerken ist jedoch, dass es Unterschied zwischen der Sommerschule im Pflichtschul- und im Oberstufenbereich geben wird:

➤ Für die jüngeren Kinder kann die Sommerschule standortübergreifend stattfinden.

➤ Für Oberstufenschüler gilt hingegen: Die Teilnahme ist nur an der eigenen Schule möglich. Die Voraussetzung für das Abhalten der Sommerschule hier ist, dass sich mindestens acht Schüler dafür angemeldet haben.

 Programm variiert

Im Rahmen der zweiwöchigen Sommerschule kann das Programm variieren. Grundsätzlich umfasst es Unterricht in den Pflichtgegenständen, "sprachsensiblen“ Unterricht unter Bezug auf Unterrichtsgegenstände, Bewegungseinheiten sowie die Arbeit an einem Sommerprojekt.

Dabei werden Gruppen von acht bis 15 Schülern jeweils vier Stunden am Vormittag an ausgewählten Standorten unterrichtet.

Wie auch schon im vergangen Jahr werden hierfür primär Lehramtsstudenten eingesetzt. Jene erhalten dafür mindestens fünf ECTS-Punkte für ihr Studium. Unterstützt werden sie von Lehrern, die dafür Überstunden ausbezahlt bekommen.

Anmeldung bis 20.05.

Sofern man an der Sommerschule teilnehmen möchte, muss man sich hierfür anmelden. Dabei ist eine Anmeldung noch bis 20. Mai möglich. Aber Achtung: Meldet man sich für das Programm an, wird die Teilnahme verpflichtend.

➤ Kinder, die trotz einer Anmeldung nicht erscheinen, brauchen wie während des normalen Schuljahrs einen Entschuldigungsgrund.

Keine Note: Benotet werden die Schüler in den Fächern nicht. Wer allerdings aktiv am Unterricht teilgenommen hat, erhält eine Bestätigung darüber. Jene kann sich im folgenden Schuljahr eventuell auf eine bessere Beurteilung der Mitarbeit auswirken.

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