Coronavirus

Diese scharfen Corona-Regeln gelten jetzt in Österreich

Ab dem 27. Dezember treten in Österreich verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft – davon betroffen sind vor allem Gastronomie und Veranstaltungen.

André Wilding
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Für Ungeimpfte heißt es zurück in den Lockdown, Geimpfte kriegen eine Sperrstunde verpasst.
Für Ungeimpfte heißt es zurück in den Lockdown, Geimpfte kriegen eine Sperrstunde verpasst.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Die Corona-Zahlen haben sich über die Weihnachtsfeiertage in Grenzen gehalten und liegen mittlerweile bei einem Wert von knapp 2.000 neuen Fällen pro Tag. Die Zahlen sind aber ein wenig mit Vorsicht zu genießen, denn in den letzten Tagen ist auch verhältnismäßig weniger getestet worden.

Die Experten haben die Virus-Lage in Österreich jedenfalls auch zwischen den Feiertagen genau im Auge behalten. Bereits am heutigen Montag setzt sich das neue Beratungsgremium "GECKO" zusammen, um die aktuelle Situation im Land einzuschätzen. Die neue Omikron-Variante wird dabei einmal mehr im Mittelpunkt des Gipfels stehen.

Frühere Sperrstunde

Neue Verschärfungen sollen aber nicht geplant sein – zumindest vorerst! Denn in Österreich gelten ab 27. Dezember ohnehin bereits schärfere Maßnahmen. So wird die Sperrstunde in der Gastronomie ab heute von 23.00 Uhr auf 22.00 Uhr vorverlegt. Diese Regel gilt übrigens auch für Bars in Hotels.

Mit der früheren Sperrstunde in der Gastronomie soll das Eintreffen der befürchteten Omikron-Welle im Land hinausgezögert werden. Zu verhindern sei diese laut Experten nämlich nicht mehr, stattdessen stehe das Land vor einer "massiven fünften Corona-Welle".

Doch nicht nur für die Gastro gelten ab sofort strengere Maßnahmen in der Alpenrepublik, auch Veranstaltungen sind davon betroffen. Ein Überblick für Events:

➤ Kleinere Feiern dürfen bis zu 25 Personen besuchen – sofern diese geimpft oder genesen sind

➤ Alle Outdoor-Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmern unterliegen der 2G+ Regel (Geimpft oder genesen UND PCR-getestet)

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt:

➤ Maximal 500 Personen mit 2G-Regel, maximal 1.000 Personen mit 2G+ Regel

➤ UND: Maximal 2.000 Personen, wenn alle die Booster-Impfung und einen negativen PCR-Test haben.

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