Coronavirus

Diese scharfen Corona-Regeln gelten ab jetzt in Wien

In Wien treten am heutigen Freitag (1. Oktober) die neuen, verschärften Corona-Maßnahmen in Kraft. Die Regeln gelten bis November – vorerst!

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Am 1. Oktober treten in Wien neue Corona-Maßnahmen in Kraft.
Am 1. Oktober treten in Wien neue Corona-Maßnahmen in Kraft.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Es ist so weit: Wien verschärft ab 1. Oktober die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Die neuen Regeln sind bis Anfang November befristet und bringen vor allem für ungeimpfte Personen Nachteile. So sind Tests an manchen Orten – etwa in der Nachtgastronomie – als Nachweis nicht mehr gültig, Zutritt haben nur mehr Geimpfte oder Genesene.

Außerdem wird ab Freitag aus der 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet – großteils 2,5G. Bedeutet: An Orten, wo auch getestete Personen Zutritt haben, muss ein PCR-Test vorgewiesen werden. Ein Antigentest wird nicht mehr akzeptiert. Das gilt für Personen bereits ab 12 Jahren.

Im Einzelhandel setzt die Bundeshauptstadt ab 1. Oktober zudem wieder voll und ganz auf FFP2-Masken. Ein Mund-Nasen-Schutz reicht in den Geschäften nicht mehr.

Die neuen Corona-Regeln

In der Nachtgastronomie, in Discos und Barbetrieben ist der Zutritt nur noch für KundInnen möglich, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel).

Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen (indoor und outdoor) gilt für BesucherInnen die 2G-Regel. Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

MitarbeiterInnen bei Zusammenkünften über 500 Personen und in der Nachtgastronomie brauchen entweder einen PCR-Test bzw. müssen geimpft oder genesen sein (2,5G). Haben sie keinen Nachweis muss eine FFP2-Maske getragen werden.

2,5G für kleinere Veranstaltungen

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen gilt für den Zutritt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). In Kinos, Theatern und Kabaretts mit nicht mehr als 500 Besuchern bleibt für BesucherInnen die schon bekannte M-N-S-Pflicht bestehen, die für Veranstaltungen über 500 Personen aufgrund der 2G-Regel wegfällt.

Antigen-Tests nicht mehr gültig, keine Änderungen für Kinder unter 12

Antigentests werden nicht mehr als Eintrittstests für KundInnen akzeptiert. Überall dort, wo 3G erforderlich ist, ist der Zutritt ab 1. Oktober nur mehr geimpft, genesen oder mit PCR-Test (Gültigkeitsdauer 48h) möglich. Diese 2,5G-Regelung gilt beispielsweise in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen.

Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für die auch ein Antigen-Test akzeptiert wird. Ebenso zugelassen bleibt ein Antigen-Test in Ausnahmefällen für Hotelgäste, wenn eine rechtzeitige Vorlage eines PCR-Ergebnisses nicht möglich ist und dadurch die Befriedigung des unmittelbaren Wohnbedürfnisses gefährdet wäre.

FFP2-Masken im Handel

Einheitliche Regelungen gibt es für KundInnenbereiche im Handel und in Verkaufsräumen, in denen keine Zutrittsnachweise nötig sind. Hier müssen alle KundInnen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. Diese Regelung befreit das Handelspersonal von Kontrollmaßnahmen und ermöglicht eine effiziente Kontrolle durch behördliche Organe.

Regeln für Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Auch für den Bereich von Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen werden einheitliche Regelungen für MitarbeiterInnen und BetreiberInnen erlassen. Diese müssen ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (2,5G). Unabhängig von ihrem Impfstatus haben alle MitarbeiterInnen einmal pro Woche einen gültigen PCR-Test vorzulegen und eine FFP2-Maske zu tragen.

Bereits jetzt dürfen in Wien körpernahe DienstleisterInnen, Beschäftigte in der Erwachsenenbildung, Personal und BetreiberInnen in der Gastronomie ihren Arbeitsort nur betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis haben. Auch hier entfällt nun konsequenterweise der Antigen-Test als Nachweis. Ist kein Nachweis vorhanden, müssen sie eine FFP2-Maske tragen.

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