Coronavirus

Diese scharfen Corona-Regeln gelten ab jetzt

Comeback für die FFP2-Maske in Österreich! Ab heute, 15. September, treten die neuen Corona-Maßnahmen in Kraft. Was ab jetzt wirklich gilt.

André Wilding
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In Supermärkten muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden.
In Supermärkten muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Es ist so weit! Ab heute Mittwoch, 15. September, gelten in Österreich die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Mit einem "3 Stufenplan" will die Regierung dabei die Auslastung der Intensivstationen verhindern, Stufe 1 tritt heute in Kraft.

Heißt: Wegen der hohen Corona-Zahlen in Land muss ab sofort überall dort eine FFP2-Maske getragen werden, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden musste. Im Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Trafiken oder Öffentlichen Verkehrsmitteln gilt also wieder eine FFP2-Maskenpflicht – und zwar für alle Personen, egal ob geimpft oder ungeimpft.

FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte im Handel

Personen, die nicht gegen Corona geimpft sind, müssen die FFP2-Maske im gesamten Handel, also etwa auch in Elektro- oder Kleidungsgeschäften, tragen. Und auch in Kultureinrichtungen, wo keine "3G-Regel" gilt, müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen.

Darunter fallen laut Gesundheitsministerium Museen, Bibliotheken und Archive. Im Theater. Im Theater oder Konzert müssen nach Angaben des Ministeriums aber auch Ungeimpfte weiterhin keine Maske tragen, da hier der 3G-Nachweis – geimpft, getestet oder genesen – gilt.

Kontrollen durch Handel und Polizei

Und wer wird die Maskenpflicht jetzt kontrollieren – darüber hatte es bis zuletzt Unklarheiten und auch Streitereien gegeben. Das Ministerium sieht sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, dass der Handel Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen hätte – etwa durch Hinweisschilder.

Der Handel könne aber auch Stichproben-Kontrollen durchführen. Zu diesen Überprüfungen seien laut Ministerium aber auch die Polizei und die Gesundheitsbehörden berechtigt.

Verkürzte Test-Gültigkeit

Eine Änderung gibt es auch bei der Test-Gültigkeit! Die weniger zuverlässigen Antigen-Schnelltests sind ab Mittwoch nur noch einen Tag lang – 24 Stunden – gültig. Ausnahmen gibt es für Schüler. Die Bundesländer können aber noch strengere Regeln einführen oder hatten diese ohnehin schon über den Sommer, wie etwa Wien.

Neu ist ab Mittwoch auch, dass man bei Veranstaltungen ab 25 Personen einen 3G-Nachweis braucht, bisher galt dies erst bei einer Anzahl von 100 Personen. Wie es danach genau mit den Corona-Regeln in Österreich weitergeht, ist per Verordnung noch nicht festgelegt.

Stufe 2 ab 300 Intensivbetten

Die Bundesregierung hatte vor einer Woche einen "3 Stufenplan" angekündigt, Stufe 1 gilt ab 15. September, Stufe 2 soll dann in Kraft treten, wenn 300 Intensivbetten in Österreich belegt sind, aktuell liegt man bei 200.

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