Reisen
Diese Regeln gelten jetzt in Italien, Kroatien & Co.
Wer einen Urlaub plant oder auch nur über das Wochenende ein paar Tage ans Meer will, der muss aktuell einiges beachten.
Der nächste Strandurlaub kann kommen! Immer mehr Quarantäne-Regeln fallen - sowohl an beliebten Reisezielen als auch bei der Rückreise nach Österreich. So befindet sich seit 1. Juni endlich auch Kroatien in Anlage A (geringes Infektionsgeschehen). Geimpfte, Genesene und nun auch Getestete können mit entsprechendem Zertifikat ohne Quarantänepflicht von ihrem Urlaub zurückkehren.
Doch etwas gilt es in den beliebten Urlaubsländern immer noch zu beachten:
ITALIEN
Zwar gibt es bei der Einreise nach Italien inzwischen keine Quarantänepflicht mehr, doch ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, wird weiterhin - auch für Geimpfte und Genesene - benötigt. Dies gilt bereits für Kinder ab zwei Jahren. Zusätzlich müssen sich alle Reisenden über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) anmelden. Unmittelbar nach der Ankunft muss man sich bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde (ASL) melden. Kann kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, ist eine zehntägige Quarantäne und ein anschließender Test verpflichtend.
➤ Maskenpflicht: In der Öffentlichkeit ist das Tragen einer Maske verpflichtend.
➤ Abstand: Ein Mindestsicherheitsabstand von 1 Meter zu anderen Personen ist verpflichtend.
➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: In den Regionen Friaul-Julisch Venetien, Sardinien und Molise sind Bars und Restaurants, Museen sowie kulturelle Einrichtungen ganz normal geöffnet. Auch Ausgangsbeschränkungen gibt es hier keine. Im restlichen Italien darf sich von 23:00 bis 05:00 Uhr niemand auf der Straße befinden - außer aus medizinischen Gründen.
➤ Testangebote: Innerhalb Italiens gibt es mehrere Möglichkeiten für Schnell- und Molekulartests. Einen Überblick findest du HIER.
KROATIEN
Wer nach Kroatien reist, muss bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine Bestätigung über eine vor mehr als 14 Tagen vollständig durchgeführten Impfung oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung (positiver Test darf nicht länger als 180 und nicht weniger als 11 Tage zurückliegen) vorlegen. Wer dies nicht kann, muss sich in eine 10-tägige Heimquarantäne begeben und den Test nachholen. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, wenn sie in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten mit entsprechendem Nachweis reisen. Allen Reisenden wird empfohlen, sich unter diesem Link zu registrieren.
➤ Maskenpflicht: Ein Mund-Nasen-Schutz muss in geschlossenen Räumen, wo kein Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet ist, verpflichtend getragen werden. Im Freien wird das Tragen einer Maske, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, empfohlen. In den Gespanschaften Split-Dalmatien sowie Šibenik-Knin ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz auch im Freien verpflichtend, wo mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist.
➤ Abstand: Prinzipiell sollte überall, wo es möglich ist, ein 1,5-Meter-Abstand eingehalten werden.
➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Lokale und Bars haben bis 23 Uhr geöffnet. Ausgangssperre gibt es keine.
➤ Testangebote:
GRIECHENLAND
Für Urlaub in Griechenland muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, eine Bestätigung über eine vor mehr als 14 Tagen vollständig durchgeführte Impfung oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung (mit einer Gültigkeitsdauer von zwei bis neun Monaten ab dem darauf angegebenen Krankheitsdatum) mitgeführt werden. Diese Verpflichtung gilt auch für Minderjährige ab fünf Jahren. Außerdem gilt eine verpflichtende Registrierung mittels "Passenger Locator Form" (PLF), die mindestens 24 Stunden bzw. ehestmöglich vor der Einreise vorgenommen werden muss.
➤ Maskenpflicht: In Griechenland gilt derzeit eine Maskenpflicht in Innen- und Außenbereichen. Einzig Kinder unter 4 Jahren und Personen mit Atemproblemen (ärztliche Bestätigung notwendig) sind ausgenommen.
➤ Abstand: Im Freien muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, in Innenbereichen gelten zwei Meter.
➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Lokale sind nur im Außenbereich geöffnet. Zwischen 00:30 und 05:00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Ausnahmen: berufliche Gründe, andere zwingende Gründe.
➤ Testangebote: Einen Überblick gibt es HIER.
SPANIEN
Bei der Einreise nach Spanien ist eine Online-Registrierung erforderlich sowie ein negativer PCR-Test oder negativer Transcription Mediated Amplification (TMA)-Test (molekularer COVID-19-Test), der nicht älter als 72 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest ist NICHT ausreichend! Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Test vorweisen. Auf die Kanarischen Inseln Reisende müssen außerdem die spanische COVID-19-Kontaktverfolgungs-App "Radar COVID" herunterladen und während ihres Aufenthalts auf den Inseln sowie für weitere 15 Tage nach ihrer Rückkehr an ihren Wohnort aktiviert lassen.
➤ Maskenpflicht: An allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Personen ab 6 Jahren eine Maske tragen. Ausnahmen: Sport, medizinische Gründe.
➤ Abstand: Es muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Lokale haben geöffnet. Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23.00 bis 6.00 Uhr, in der Region Valencia von 00.00 bis 6.00 Uhr.
➤ Testangebote: An 15 Flughäfen gibt es Corona-Testzentren: Alicante-Elche, Barcelona-El Prat, Bilbao, Fuerteventura, Gran Canaria, Ibiza, La Palma, Lanzarote, Madrid-Barajas, Málaga-Costa del Sol, Menorca, Palma de Mallorca, Sevilla, Teneriffa, Süd Valencia.
SLOWENIEN
Personen mit Wohnsitz im Burgenland, in Niederösterreich, Salzburg und Wien können ohne Auflagen (PCR-Test, Quarantäne oder Impfung) nach Slowenien einreisen. Alle anderen über 16 Jahre müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen oder für zehn Tage in Quarantäne.
➤ Maskenpflicht: In öffentlichen geschlossenen Räumen wie Geschäften, Seniorenheimen, Krankenhäusern oder Ämtern sowie im Freien, wo die Abstände nicht eingehalten werden können, ist eine Maske verpflichtend.
➤ Abstand: Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Die Außengastronomie ist im ganzen Land geöffnet. In manchen Regionen auch die Innengastronomie unter Auflagen (u.a. für Geimpfte oder mit Tests).
➤ Testangebote: Hier kannst du dich in Slowenien testen lassen.