Coronavirus

Ganz neue Corona-Regeln ab sofort in Kraft

Es geht Schlag auf Schlag: Ab sofort gelten in Österreich neue Corona-Maßnahmen. Bereits am Dienstag folgt dann eine scharfe Maskenpflicht im Freien.

Rene Findenig
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Ab sofort gelten neue Corona-Maßnahmen – die Maskenpflicht im Freien folgt bereits am Dienstag.
Ab sofort gelten neue Corona-Maßnahmen – die Maskenpflicht im Freien folgt bereits am Dienstag.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Omikron drückt aufs Gas und die Regierung reagiert mit schnellen Maßnahmen. Der Lockdown für Ungeimpfte wird bereits verlängert, geht nun bis zum 20. Jänner 2022. Außerdem herrschen ab sofort neue Quarantäne-Spielregeln: Jetzt gibt es keine Unterscheidung zwischen K1 und K2 bei Kontaktpersonen mehr. Das heißt: Nun ist man keine Kontaktperson mehr, wenn man drei Mal geimpft ist oder alle Beteiligten eines Treffens eine FFP2-Maske getragen haben.

Das gilt übrigens auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können. Alle, die dennoch in die Kontaktpersonen-Regelung fallen, können sich am fünften Tag der Quarantäne mit PCR-Tests freitesten. Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur wiederum können mit einem täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen. Und sogar auf Corona positiv getestete Personen können sich ab dem fünften Tag der Quarantäne freitesten.

Bereits am Dienstag wieder neue Maßnahmen

Am 11. Jänner folgt der nächste Verschärfungsschritt in Österreich. Dann gilt eine FFP2-Maskenpflicht auch im Freien, wo kein 2-Meter-Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder), also theoretisch überall, wo Menschen unterwegs sind. Die Bundesländer können zusätzlich eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.

Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten dann ganz dick: Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige Erhöhung der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle vorgesehen. Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen halten, komplett gesperrt werden. Bis dahin gilt auch weiter der Lockdown für Ungeimpfte – und die bisherigen Strafen bleiben aufrecht, die von Geldstrafen bis Gefängnis reichen.

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