Österreich
Diese neue Regeln gelten ab 1. Juli in der Gastronomie
Mit 1. Juli wird es große Erleichterungen in der Gastronomie geben. Die Sperrstunde fällt, genauso wie der Mindestabstand und die Maskenpflicht.
Dank des rasch ansteigenden Impfungsfortschrittes und der anhaltend niedrigen Infektionszahlen sind, wie bereits im Vorfeld angekündigt, weitere Erleichterungen ab dem 1. Juli möglich. Im Fokus steht, wie schon bisher, die sogenannten "3 Gs". "Heute" fasst die neuen Corona-Regeln für die Gastronomie noch einmal zusammen.
Masken von Gästen und Mitarbeitern fallen
Durch den 3G-Nachweis einer Testung, Genesung oder Impfung können die derzeit bestehenden Regelungen weiter gelockert und die Sicherheit der Menschen dennoch bestmöglich garantiert werden. So wird es ab dem 1. Juli keine Sperrstunde mehr im Rahmen der Corona-Regelungen geben, außerdem fallen der Mindestabstand von einem Meter sowie die Quadratmeterbeschränkungen weg.
Auch die Maskenpflicht für Gäste UND auch für Mitarbeiter in der Gastronomie ist ab Donnerstag Geschichte: "Ab 1. Juli können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter buchstäblich wieder aufatmen, für sie fällt die Maskenpflicht bei der Arbeit, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Damit wird es nicht nur für die Gäste ein guter Sommer, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn sie bekommen wieder erträgliche Arbeitsbedingungen", so Tourimusministerin Elisabeth Köstinger.
Nachtgastro startet mit 3Gs und Meldezettel
Für Betriebsstätten des Gastgewerbes, in denen Sitzplätze üblicherweise nicht oder nicht für die überwiegende Dauer des Aufenthalts eingenommen werden, also insbesondere Tanzlokale, Clubs und Diskotheken, gilt ab dem 1. Juli eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität.
"Für junge Menschen ist das ein großer Schritt in die Freiheit, endlich kann wieder getanzt und gefeiert werden, natürlich unter Einhaltung der 3G-Regel für Gäste und Mitarbeiter", stellt Köstinger klar. Auch die Erhebung von Kontaktdaten von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, bleibt weiterhin bestehen.