Österreich

Diese kultigen Fahrräder sind jetzt verboten

Fahrradkuriere müssen jetzt stark sein: Der Verwaltungsgerichtshof hat ihre liebsten Drahtesel verboten.

Heute Redaktion
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Die ''Fixie''-Fahrräder werden wohl aus dem Straßenverkehr verschwinden müssen.
Die ''Fixie''-Fahrräder werden wohl aus dem Straßenverkehr verschwinden müssen.
Bild: iStock

"Fixed-Gear-Bikes", liebevoll "Fixie" genannt, sind unter Fahrradkurieren äußerst beliebt. Sie verfügen nur über einen fixierten Gang sowie keine Hinterbremse. Stattdessen wird die Schuhsohle an das Hinterrad gehalten, um die Geschwindigkeit zu drosseln. Das ist verboten, hat der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden.

Der "starre Gang" bzw. die "starre Nabe" sei keine Bremsvorrichtung im Sinne der Fahrradverordnung, heißt es in der Begründung.

Keine zwei Bremsvorrichtungen

Nach der Fahrradverordnung muss jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen ausgerüstet sein; mit diesen muss auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von vier Metern pro Sekunde bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern erreicht werden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hielt nun fest, dass die Wirkung der Bremsverzögerung bei der starren Nabe allein vom Einsatz der jeweiligen Körperkraft und dem individuellen Geschick des Lenkers abhängt. Die starre Nabe ist somit primär als Antriebsmechanismus und nicht als (eigenständige) Bremsvorrichtung anzusehen. Um den Anforderungen der Fahrradverordnung zu genügen, muss es sich vielmehr um einen eigenen Ausrüstungsgegenstand am Fahrrad handeln, der ausschließlich dem Bremsen eines Fahrrades dient.

Nur Vorderbremse

Das im konkreten Fall zu beurteilende Fahrrad verfügte lediglich über eine Vorderbremse. Damit war es nicht mit zwei voneinander unabhängigen Bremsvorrichtungen ausgerüstet, sodass es nach der Fahrradverordnung nicht in Verkehr gebracht werden durfte.

Der VwGH hebt damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien auf, das im vorangegangenen Verfahren noch anders geurteilt hatte.

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    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
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    (red)