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Diese Corona-Regeln gelten fix ab 1. Juli in Bordellen
Die Bordelle öffnen am 1. Juli zum ersten Mal wieder nach dem Corona-Lockdown. Doch welche Corona-Regeln gelten dort genau? "Heute" hat nachgefragt.
Die Prostitution war während des Corona-Lockdown und darüber hinaus verboten. Das Risiko in Bezug auf mögliche Covid-19-Ansteckungen war schlichtweg zu groß. Am 1. Juli ist damit aber Schluss, denn die Bordelle dürfen wieder aufmachen und die Sexarbeiterinnen ihrem Job nachgehen.
Im Saunaclub "Golden Time" in Simmering können die Wiener sogar ihren Gastro-Gutschein einlösen - "Heute" berichtete. In der Gastronomie sind die Corona-Maßnahmen klar definiert. Aber welche Regeln gelten nun für Prostituierte und ihre Freier?
Das Gesundheitsministerium veröffentlichte nun die genauen Corona-Maßnahmen, die in Bordellen bei der Sexarbeit befolgt werden müssen.
➤ Eine Einweg- oder Stoff-Mund-Nasen-Schutz (bei 60° zu waschen) soll sowohl seitens Sexarbeiterin als auch seitens Kunden getragen werden. Sexarbeiter müssen diese nach jedem Kundenkontakt wechseln.
-- Der Körperkontakt ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
-- Hygienestandards bzw. Safer-Sex Praktiken sind weiter einzuhalten.
➤ Aufgrund der Virusübertragung durch Speicheltröpfchen empfiehlt das Gesundheitsministerium, auf jegliche Formen des Speichelaustauschs, wie Küssen und Oralsex sowie einander zugewandte Sexpositionen zu verzichten.
-- Wird dennoch Oralsex praktiziert, soll ein Kondom oder ein Lecktuch verwendet werden.
-- Sexuelle Kontakte sollen lediglich zwischen zwei Personen stattfinden, von Gruppensex wird abgeraten.
-- Gesicht und Körperteile, die miteinander in Kontakt gekommen sind, müssen gewaschen werden.
➤ Sexspielzeug soll nicht von Sexarbeiterinnen und Kunden gemeinsam verwendet werden und nach Gebrauch, wie üblich, gereinigt und desinfiziert werden.
-- Sexarbeiterinnen und Kunden sollen vor und nach der Dienstleistung duschen. Alternativ werden Hände und Gesicht mit Flüssigseife gewaschen.
-- Handtücher müssen nach jedem Kontakt ausgetauscht und bei 60 Grad gewaschen werden. Sie dürfen nicht geteilt werden.
-- Frei zugängliches Händedesinfektionsmittel: Besonderes Augenmerk wird auf die regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion von Türgriffen, Geländern und anderen Oberflächen mit Einwegtüchern gelegt, die häufig berührt werden.
➤ Beim Auftreten von Corona-Symptomen darf keine Art von Sexdienstleistung (auch keine sexuellen Massagen) geleistet werden. In diesem Fall ist eine Teststelle aufzusuchen oder 1450 anzurufen.
-- Eine Möglichkeit zur vertraulichen Angabe von Kontaktdaten der Kunden (z.B. Email-Adresse oder Telefonnummer) soll vor Ort aufliegen und an die Kunden kommuniziert werden.
-- Häufiges Belüften empfohlen
-- Matratzenbezüge sind nach jedem Kund*innenkontakt zu wechseln und bei 60° zu waschen. Eine Ausnahme stellen Polyurethan-Laken dar, die nach jedem Gebrauch mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden müssen.