Österreich

Diese Berufsgruppen fallen ums Energiegeld um

Wer freiberuflich arbeitet und keinen Gewerbeschein braucht, bekommt keinen Energiekosten-Zuschuss. Eine Wiener Physiotherapeutin läuft nun heiß.

Sandra Kartik
Physiotherapeutin Sabine Schimscha bekommt keinen Energiekosten-Zuschuss, genau wie alle anderen Freiberufler ohne Gewerbeschein.
Physiotherapeutin Sabine Schimscha bekommt keinen Energiekosten-Zuschuss, genau wie alle anderen Freiberufler ohne Gewerbeschein.
Physio Austria, iStock

Ihre Patienten sind oft immungeschwächt, müssen sich aber für ihre Behandlungen häufig bis auf die Unterwäsche ausziehen. Sie dürfen sich nicht erkälten. "Deshalb muss es in unseren Räumlichkeiten auch warm genug sein", erklärt Physiotherapeutin Sabine Schimscha, die in Wien-Ottakring eine 83 Quadratmeter große Praxis betreibt.

Die gestiegenen Energiekosten erwischen auch sie eiskalt: "Ich habe eine Vorschreibung bekommen, die doppelt so hoch ist, wie im Vorjahr." Doch nicht nur das Heizen ist spürbar teurer geworden, auch der Strom: "Wir haben einen Ergometer, ein Laufband und brauchen im Erdgeschoss ausreichend Licht", zählt die Physio-Austria-Vorsitzende des Landesverbands Wien die Stromfresser auf. Doch im Gegensatz zu anderen Unternehmen und Berufsgruppen bekommt Schimscha keinen Energiekosten-Zuschuss vom Staat. Denn laut Austria Wirtschaftsservice (aws) werden "Freie Berufe", also alle, die keinen Gewerbeschein brauchen, ausdrücklich von der finanziellen Hilfe ausgenommen.

Gesundheitsberufe, Anwälte und Architekten betroffen

"Da geht es um Geld, das relevant ist und sich für uns Betroffene bemerkbar macht", so die Wienerin. Es sind rund 36.000 Freiberufler im Gesundheitsbereich wie Schimscha, die um die finanzielle Unterstützung zwischen 300 Euro und 1.800 Euro umfallen, je nach Energiekosten. Doch auch zahlreiche andere Berufsgruppen sind von der Finanzspritze ausgenommen, die ebenfalls viel für Heizen und Strom bezahlen müssen. Darunter fallen etwa Freie aus der Kreativ-Branche wie Designer oder Fotografen, aber auch (Zahn-)Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Event-Manager oder Vermieter von Privatzimmern.

Der Verein Physio Austria fordert die Regierung deshalb zu einer "umgehenden Korrektur auf, denn dieser Ausschluss widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz", sagt Präsidentin Constance Schlegl im "Heute"-Gespräch. Alleine für die rund 12.000 freiberuflichen Physiotherapeuten im niedergelassenen Bereich geht es um etwa drei Millionen Euro, die sie nicht bekommen. Für die Physio-Austria-Chefin ist das Gesetz unverständlich. "Warum bekommt ein Heilmasseur keinen Energiekosten-Zuschuss, während ein gewerblicher Masseur doch in den Genuss kommt", wundert sie sich.

Weit über hundert betroffene haben sich mit einem Schreiben an das zuständige Ministerium gewendet. "Auch wenn physiotherapeutische Praxen nicht so energieintensiv wie Industrieunternehmen sind, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass Patient*innen frieren sollen", so Schlegl.

Klage gegen Regierung

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) geht noch einen Schritt weiter: "Wir werden eine Klage anstreben", so BUKO-Präsident Rudolf Kolbe. "Freiberufler zahlen die gleichen Steuern und Abgaben. Daher erwarten diese zu Recht beim Energiekosten-Zuschuss I und II sowie natürlich bei allen Förderungen und Zuschüssen die Gleichbehandlung zu anderen Unternehmer:innen“, untermauert Kolbe das Vorhaben der Freien Berufe.

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