Coronavirus

Die Zeit-Limits für Geimpfte, Getestete und Genesene

Österreich sperrt auf. Als Vorstufe zum "Grünen Pass" wird es für Geimpfte und Getestete unterschiedliche Regeln gelten. Was ab jetzt zu beachten ist.

Michael Rauhofer-Redl
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In besonders betroffenen Gebieten könnten Zutrittstests zum Handel kommen.
In besonders betroffenen Gebieten könnten Zutrittstests zum Handel kommen.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Ab Mitte Mai wird Österreich wieder aufsperren. Die Regeln im Überblick hat "Heute" schon vorab erfahren. Während die ganz große Öffnung für den 19. Mai (Gastro, Kultur, Sport, Tourismus) anberaumt ist, werden die Schulen schon zwei Tage vorher, am 17. Mai ihre Tore öffnen. 

Ein wichtiges Element bei sämtlichen Öffnungsschritten ist der "grüne Status". Dieser, der in Zukunft als "Grüner Pass" Niederschlag in der Gesellschaft finden wird, soll in groben Zügen schon vorab Anwendung finden. Geimpfte und Genesene werden dabei den Vorteil genießen, auch ohne eigens durchgeführte Eintrittstests Zutritt in diverse Bereiche des öffentlichen Lebens zu kommen. 

Konkret bedeutet das für...

1
Geimpfte

Die Durchimpfung aller willigen Personen wurde in den vergangenen Wochen höchste Priorität eingeräumt. Der Vorteil: Mit Impfung wird man sich in Zukunft die von vielen als notwendiges Übel angesehene Eintrittstests ersparen. Drei Wochen, exakt 22 Tage, nach der ersten Teilimpfung wird man für zwölf Monate keine Zutrittstest mehr benötigen. So der Plan der Regierung. 

2
Genesene

Wer das Pech hatte, einer Covid-19-Infektion ausgesetzt gewesen zu sein, wird künftig für eine gewisse Zeit ebenfalls keine Tests mehr durchführen müssen. Auf Grund der im Körper vorhandenen Antikörper gilt man auch ohne Impfung als immun gegen das Virus. Für sechs Monate wird man keine Tests für eine Zutrittserlaubnis benötigen.

3
Geteste

Wer weder geimpft noch genesen ist, wird wie schon bisher mittels Eintrittstest seinen grünen Status belegen müssen. Dabei gilt: Durchgeführte PCR-Tests werden wie schon bisher am längsten, 72 Stunden lang, als Zutrittstests anerkannt. In Apotheken oder Teststraßen durchgeführte Antigen-Schnelltests werden für 48 Stunden die Eintrittskarte bedeuten.

Neu ist: Auch "Wohnzimmertests" werden künftig akzeptiert. Allerdings nur mit "digitaler Lösung" und nur für 24 Stunden. 

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