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Die schlimmsten Strafen für Verkehrsrowdys

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:08

Wer sich im Urlaub nicht an Verkehrsregeln hält, dem droht ein böses Erwachen. Bei den Strafen für Raserei oder Fahren unter Alkoholeinfluss müssen Verkehrssünder großteils mit gröberen Konsequenzen als in Österreich rechnen. Verstöße können teilweise empfindlich hohe Geldstrafen, eine Freiheitsstrafe oder sogar die Enteignung des Autos zur Folge haben.

Prinzipiell dient es der Verkehrssicherheit, wenn man immer vorschriftsgemäß fährt. Im Ausland sollten Autofahrer aber ganz besonders überlegt fahren. Denn in manchen Ländern werden Verkehrssünder härter gestraft als im Inland. Der ÖAMTC hat die Strafen in Europa unter die Lupe genommen.

"Besonders hoch sind in ganz Europa die Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss", sagt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. Aber auch andere Delikte wie Rasen, Telefonieren am Steuer oder Ampelverstöße können Lenker teuer zu stehen kommen.

Norwegen das teuerste Pflaster

In Norwegen gelten für viele Verstöße europaweit die höchsten Strafen. "Wer mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt mindestens 480 Euro Strafe. Eine Übertretung um 50 km/h kostet 1.500 Euro aufwärts. Vorsicht: Auf norwegischen Autobahnen gilt Tempo 90 bis 100", warnt Bergant.

Italiens Straßen kennen keinen Spaß

Italien ist durch die geografische Nähe das beliebteste Urlaubsziel der Österreicher. Warme Temperaturen, gutes Essen und Gute-Laune-Musik warten auf die Urlauber, allerdings auch saftige und kuriose Verkehrsstrafen. Wer mit über 1,5 Promille Alkohol fährt, muss möglicherweise nicht nur den Führerschein abgeben, sondern auch sein Auto. Denn sind Fahrer und Besitzer ident, kann das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert werden.

In Italien gibt es auch Strafen, die von der Tageszeit abhängig sind. In der Nacht und am Morgen zwischen 22 und 7 Uhr kosten Geschwindigkeitsübertretungen und das Übersehen einer roten Ampel um ein Drittel mehr als tagsüber. Aber auch im Hellen kann es teuer werden, schon bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen drohen mindestens 170 Euro. 155 Euro werden fällig, wenn man am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.

Teure "Telefonrechnung" in Spanien

Auch auf der iberischen Halbinsel werden Autofahrer gerne zur Kassa gebeten. Spezialität des Strafsystems ist das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, das mindestens 200 Euro kostet und somit eine der strengsten Strafsätze in Europa für dieses Vergehen ist. Auch Falschparken kann unfassbare 200 Euro kosten. Mindestens 600 Euro sind bei schweren Vergehen wie bei Übertreten der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h zu bezahlen. 

Eidgenossen schwören auf "Via sicura"

Mit Jahresbeginn ist das Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" in Kraft getreten, das einige wichtige Änderungen im Straßenverkehrsgesetz nach sich zieht. Ziel des Programms ist, die Zahl der Verkehrsopfer um ein Viertel zu verringern. Konkret werden Raser und Alkolenker ins Visier genommen. Es kann nicht nur eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe verhängt werden, sondern auch die Beschlagnahmung des Autos angeordnet werden.

Schon ab 1,0 Promille hinter schwedischen Gardinen

In Schweden kann bereits ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden. Ein Gefängnisaufenthalt von wenigstens drei Monaten droht in Spanien bei einem Promillegehalt von 1,2. Teuer wird es in Malta: Wird die Promillegrenze von 0,8 überschritten, können mindestens 1.200 Euro Strafe fällig werden. Weitere Verkehrsstrafen im Überblick:

Dänemark zieht Daumenschrauben an

"Dänemark hat die Strafsätze deutlich angehoben und es werden zum Teil gehaltsbezogene Strafen verhängt - wer mehr verdient, bezahlt mehr", sagt die ÖAMTC-Touristikexpertin. Alkohol am Steuer kann in Dänemark einen ganzen Nettomonatsverdienst kosten. Das Nichtanschnallen ist mit 200 Euro ebenfalls ein teures Unterfangen.

Strafzetteln nicht ignorieren

Wer übrigens glaubt, dass Strafzettel aus dem Ausland ignoriert werden können, irrt. Spätestens bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland kann die Strafe eingefordert werden. Außerdem kann sie auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Bei Erhalt eines ausländischen Strafzettels sollte man zur Klärung der Zahlungsverpflichtung mit der ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen (  ).

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