Reisen

Die Regeln – wohin Österreicher nun reisen können

Der Grüne Pass soll bald das EU-weite Reisen erleichtern. Derzeit gelten in den einzelnen Ländern aber noch verschiede Bestimmungen für Österreicher. 

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Der Grüne Pass soll bald das EU-weite Reisen erleichtern. Derzeit gelten in den einzelnen Ländern aber noch verschiede Bestimmungen für Österreicher. (Symbolbild)
Der Grüne Pass soll bald das EU-weite Reisen erleichtern. Derzeit gelten in den einzelnen Ländern aber noch verschiede Bestimmungen für Österreicher. (Symbolbild)
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Ab heute treten in Österreich die großen Öffnungsschritte in Kraft. Neben Gastronomie, Kultur und etwa Sport gibt es auch im Tourismus Lockerungen. So wird ab dem heutigen Mittwoch auch das Reisen wieder etwas einfacher gestaltet – pünktlich vor dem Pfingstwochenende.

Ähnlich wie Österreich haben auch weitere europäische Länder ihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es auch Staaten, die nach wie vor keine touristischen Einreisen erlauben oder eine Quarantäne vorschreiben.

Hier den Überblick zu behalten, erweist sich aber als ziemlich schwierig, da sich die Einreisebestimmungen in den verschiedenen Ländern teils stark unterscheiden. Hier nun ein aktueller Überblick über die Reiseregeln für Österreicher.

 Vorteile für Geimpfte

Da der Grüne Pass noch nicht auf EU-Ebene eingeführt wurde, haben es Geimpfte nicht zwingend leichter bei der Einreise in andere Staaten. Dennoch gibt es gewisse Länder, die vollständig Corona-Geimpften gewisse Vorteile einräumen. Konkret bedeutet das, dass jene mit einem entsprechenden Impf-Nachweis von den geltenden Auflagen befreit sind. Zu diesen Ländern zählen:

 Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Island, Kosovo, Kroatien, Litauen, Montenegro, Polen, Rumänien, Zypern und die portugiesischen Azoren.

In den übrigen Ländern gibt es zur Zeit noch keine Vorteile für Coronavirus-Geimpfte. Auch die Testregeln sind von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern besteht darüber hinaus eine Registrierungspflicht vor der Einreise. Die derzeit geltenden Bestimmungen in den europäischen Ländern bei der Einreise aus Österreich (Stand: 19.05.) wurden von der APA zusammengetragen. Hier findest du sie nun im Überblick:

Auflagenfreie Einreise aus Österreich

In folgenden Ländern hat man als Reisender aus Österreich keine Auflagen zu erfüllen: Albanien, Luxemburg (nur bei Einreise über den Landweg), Nordmazedonien und die Schweiz (allerdings nur für die Bundesländer Wien, Burgenland, Niederösterreich, Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg bei der Einreise über Land- und Wasserweg).

Einreise bei Erfüllung von 3G

Für Personen (egal ob getestet, genesen, oder geimpft) entfällt die Quarantäne, sofern sie die unten angeführten Voraussetzungen bei der Einreise erfüllen:

Andorra: Testpflicht bei Aufenthalt von drei Tagen oder mehr

Bosnien-Herzegowina: PCR-Test nicht älter als 48 Stunden

Bulgarien: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), Nachweis über überstandene Infektion oder vollständige Impfung

Deutschland: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), Nachweis über überstandene Infektion oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung

Frankreich: PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)

Griechenland: PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder Nachweis über überstandene Infektion. Bei der Ankunft wird ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtende Registrierung für alle Einreisenden.

Italien: PCR- oder Antigentests (nicht älter als 48 Stunden). Registrierung: Einreisende müssen zudem ein ausgefülltes Selbsterklärungs-Formular mitführen bzw. ab 24. Mai sich elektronisch im Voraus registrieren.

Kosovo: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Impfnachweis.

Kroatien: Negativer PCR-Test oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis über überstandene Infektion oder vor mehr als 14 Tagen durchgeführte erste Teilimpfung bzw. vollständige Impfung.

Luxemburg: Einreise per Flugzeug: Negativer PCR- oder Antigentest (nicht älter als 72 Stunden); Einreise über den Landweg: Keine Einschränkungen.

Malta, Moldau, Monaco: PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)

Montenegro: PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Nachweis über überstandene Infektion oder Nachweis über eine vollständige Impfung vor mindestens sieben Tagen

Niederlande: Einreise per Flugzeug: Negativer PCR-Test nicht älter als 24 Stunden vor Boarding oder ein negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden + zusätzlich ein negativer Schnelltest maximal 24 Stunden vor Boarding. Einreise per Bahn: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Einreise mit dem Pkw: Keine Testpflicht, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist aber in Planung.

Polen: PCR- oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden). Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene.

Portugal: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Boarding sowie Voraus-Registrierung. Auf der Insel Madeira sind genesene oder geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Auf den Azoren müssen bei längerem Aufenthalt am sechsten und zwölften Tag ab dem Datum, an dem der erste Test durchgeführt wurde, weitere Tests durchgeführt werden.

Rumänien: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Nachweis über vollständige Impfung, wobei die 2. Dosis mindestens zehn Tage zurückliegen muss (Impfbestätigung seitens des Impfzentrums).

Schweden: negativer PCR- oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Die schwedische Regierung empfiehlt zudem eine siebentägige Selbstquarantäne sowie weitere Coronatests unmittelbar nach der Einreise sowie nach fünf Tagen.

Serbien, Slowenien: PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Spanien, Türkei, Ukraine: PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)

Zypern: PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) + elektronische Registrierung vor Einreise (maximal 24 Stunden vor Abreise); Keine Einschränkungen bei der Einreise für vollständig geimpfte Personen. ABER: Zufalls-PCR-Tests nach Ankunft in Zypern können jederzeit auch bei vollständig Geimpften vorgenommen werden.

Quarantäne bei Einreise aus Österreich:

Belgien: Einreisende aus Österreich benötigen einen negativen Coronatest, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich müssen Reisende aus Österreich (mit Ausnahme des Burgenlands) eine obligatorische Quarantäne von mindestens sieben Tagen antreten. Die Quarantäne wird durch einen anschließenden negativen Coronatest beendet.

Dänemark: Einreisende aus Österreich benötigen einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem müssen bei Ankunft am Flughafen ein Schnelltest durchgeführt und eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Eine Freitestung ist frühestens nach vier Tagen möglich.

Estland: Einreisende aus Österreich benötigen einen negativen Coronatest und müssen eine zehntägige Heimquarantäne antreten. Ein Freitesten ist frühesten nach sechs Tagen möglich. Ausgenommen von Test- und Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97% Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Zudem müssen sich Einreisende am zweiten und am achten Tag der Quarantäne (auch im Falle einer Freitestung am fünften Tag) einem Test auf eigene Kosten unterziehen.

Irland: Einreisende aus Österreich benötigen einen negativen Coronatest (nicht älter als 72 Stunden) und müssen eine 14-tägige Quarantäne absolvieren. Ein Freitesten ist frühestens nach fünf Tage möglich.

Island: Einreisende müssen sich registrieren, einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 72 Stunden) und eine fünftägige Quarantäne antreten. Ebenso erforderlich: ein zweiter Test nach der Ankunft und ein dritter nach fünf Tagen. Von der Quarantäne ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen. Dennoch muss bei der Einreise ein Coronatest durchgeführt werden.

Litauen: Bei der Einreise erforderlich sind eine Online-Registrierung, ein negativer Coronatests (nicht älter als 72 Stunden), auch eine zehntägige Quarantäne ist Pflicht. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Ausnahmen bestehen für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Schweiz und Liechtenstein: Für Reisende aus Oberösterreich und Salzburg gilt: Vorlage eines negativen Coronatest und eine zehntägige Quarantäne-Pflicht. Ein Freitesten ist in der Schweiz frühestens ab dem siebenten Tag möglich, in Liechtenstein nicht. Für Einreisende aus anderen Bundesländern gilt bei der Einreise per Bahn, Schiff, Pkw, Fahrrad oder zu Fuß weder eine Test- noch eine Quarantänepflicht. Bei Flugreisen müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen.

Slowakei: Bei der Einreise erforderlich sind eine Registrierung und eine 14-tägige Heimquarantäne, wobei ein Freitesten frühestens am achten Tag möglich ist.

Weißrussland (Belarus): Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nötig sowie eine zehntägige Heimquarantäne verpflichtend.

 Reisen zu touristischen Zwecken sind derzeit in folgenden Ländern gänzlich untersagt: Finnland, Lettland, Norwegen, Russland, Tschechien und Ungarn.

Bestimmungen bei Rückkehr

Nicht vergessen darf beim Verreisen aber auch die Tatsache, dass bei der Rückkehr nach Österreich nach wie vor Einreiseregeln gelten. Diese sind seit Mittwoch zwar deutlich gelockert worden, dennoch kann es in gewissen Fällen sogar eine Quarantäne-Pflicht geben.

Generell gilt: Getestete, Geimpfte und Genesene können aus den meisten europäischen Ländern quarantänefrei einreisen. Eine Quarantänepflicht gilt nur noch bei der Einreise aus den EU-Ländern Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern sowie aus Großbritannien, Russland, Ukraine, Weißrussland, der Republik Moldau, der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Albanien. Hiervon ausgenommen sind aber geimpfte und genesene Personen. (Mehr dazu hier >>)

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