Wien
Volksanwaltschaft will Kinder vor Bordellen schützen
1.200 Wiener haben sich 2019 beschwert, ein Plus von 12 % gegenüber 2018. In 283 Fällen wurde ein Missstand festgestellt – auch bei einem Bordell.
Wer glaubt, dass ihn eine Behörde nicht korrekt behandelt, kann sich an die Volksanwaltschaft wenden. Die Volksanwaltschaft prüft diese Beschwerden und stellt – wenn diese sich als berechtigt herausstellen – einen Missstand fest. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1.259 Prüfverfahren betreffend die Wiener Verwaltung abgeschlossen. Davon wurden 962 im Jahr 2019 eingeleitet, 297 in den Jahren davor. In 283 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand fest, was einem Anteil von rund 22 % aller erledigten Verfahren entspricht.
Kritik an Einstellung der Heimopferrente
Im Jahr 2010 begannen die Länder sowie die Heimträger, an Betroffene von Gewalt in Heimen und bei Pflegefamilien Entschädigungen auszuzahlen und im Bedarfsfall die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Auch die Gemeinde Wien schuf ein solches Entschädigungsprojekt, das jedoch trotz heftiger Kritik im März 2016 wieder eingestellt wurde. Viele Betroffene wandten sich an die Volksanwaltschaft, die daher die Wiederaufnahme des Entschädigungsprojekts für ehemalige Heim- und Pflegekinder in Wien fordert.
"Unzumutbare Verfahrensverzögerung" bei Mindestsicherung
2019 kam es in "einzelnen Fällen" zu "unzumutbaren Verfahrensverzögerungen", so die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht an den Gemeinderat. Manche Anträge wurden auch 2019 zu Unrecht abgewiesen, Zahlungen wurden gekürzt oder rückgefordert. In einigen Fällen konnte die Volksanwaltschaft bewirken, dass die MA 40 ihre Entscheidungen korrigiert hat und dass die Menschen ihr Geld in voller Höhe ausbezahlt bekommen haben.
Rechtssicherheit für Mindestsicherungsbezieher herstellen
2019 hat der Bund den Gestaltungsspielraum der Länder bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung weitgehend eingeschränkt. Das entsprechende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) gilt seit 1. Juni 2019, Teile wurden allerdings im Dezember als verfassungswidrig aufgehoben. Das Land Wien hat – wie auch sechs weitere Bundesländer – bisher kein grundsatzgesetzeskonformes Ausführungsgesetz beschlossen. Auch wenn die Wiener Regelungen für die Betroffenen in einigen Punkten deutlich besser sind, besteht aufgrund der Widersprüche zum Grundsatzgesetz derzeit Rechtsunsicherheit. Hier sollte so schnell wie möglich eine Einigung gefunden werden, die Rechtssicherheit für Betroffene herstellt.
Forderung nach Anpassung des Wiener Prostitutionsgesetzes
Eine Anrainerin hat sich in Penzing über ein Bordell in der Nachbarschaft beschwert. Genehmigt wurde es, weil das Wiener Prostitutionsgesetz seit 2011 keine Schutzzone mehr vorsieht. Eine Untersagung des Lokals ist laut LPD deswegen nicht möglich gewesen. Die MA 11 hatte sich ebenfalls gegen das "Freudenhaus" ausgesprochen, ihre Stellungnahme wurde von der LPD aber nicht berücksichtigt. „Die Volksanwaltschaft regte darum eine Gesetzesänderung an, die dem Jugendschutz und dem Wohl des Kindes eine größere Bedeutung beimisst, ob durch eine neue Schutzzonenregelung oder auch alternative Regelungen mit demselben Effekt“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz.