Politik

Mit Corona in die Disco, ins Lokal – warum das jetzt ge

Die neuen Corona-Regeln sind fix. Gesundheitsminister Johannes Rauch und Arbeitsminister Martin Kocher haben verkündet, was ab 1. August gilt.

Gesundheitsminister Johannes Rauch erlaubt Infizierten künftig auch Lokal- und Disco-Besuche.
Gesundheitsminister Johannes Rauch erlaubt Infizierten künftig auch Lokal- und Disco-Besuche.
picturedesk.com; iStock; "Heute"-Bildmontage

Nachdem am Montag bereits die Entscheidung gefallen ist, die verpflichtende Corona-Quarantäne in Österreich abzuschaffen und durch eine sogenannte Verkehrsbeschränkung zu ersetzen, stimmte sich Gesundheitsminister am heutigen Nachmittag noch mit den zuständigen Gesundheitslandesräten ab. Bei einer anschließenden Pressekonferenz wurde dann der Verordnungs-Entwurf vorgestellt. Neben Rauch waren auch Ministerkollege Martin Kocher (Arbeit und Wirtschaft, ÖVP) und Generaldirektorin für die Öffentliche Gesundheit Katharina Reich mit von der Partie. "Heute" berichtete an dieser Stelle LIVE:

"Corona hat viele Leben gekostet!"

Rauch beginnt mit einer Einordnung seiner Amtszeit: Er habe von Anfang an die Maßnahmen so weit möglich zurückschrauben wollen, um aus dem Krisenmodus herauszukommen. "Die Covid-19-Pandemie hat vielen Menschen das Leben gekostet. Das ist so. Es gibt überhaupt keinen Grund Covid-19 zu verharmlosen", betont der Ressort-Chef. Doch die Kehrseite der Gegenmaßnahmen seien die vielfältigen psychologischen Beeinträchtigungen, Angstzustände und Depressionen, die in der Bevölkerung zugenommen hätten.

Zu Beginn der Pandemie 2020 sei man mit einem "erschreckenden Virus konfrontiert" gewesen und habe aber nur einen "völlig leeren Werkzeugkoffer" zur Bekämpfung gehabt. Mittlerweile sei die Lage durch Impfung und Medikamente eine völlig andere. Künftig wolle man die Corona-Strategie anhand des Variantenmanagementplans wählen. Dieser sei mit seinen vier Szenarien ausreichend flexibel, um auf mögliche neue Situationen reagieren zu können.

"Wer krank ist, bleibt zu Hause!"

Die vielen verschiedenen Spielregeln, die für die Bevölkerung so verwirrend gewesen seien, sind nun passé. Rauch will alles vereinheitlichen. Damit ist er beim Quarantäne-Aus angekommen. Die Absonderungszeit fällt weg. Der Minister stellt eindeutig klar: "Das ist wichtig: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer krank ist, ruft seinen Hausarzt an und wird krankgeschrieben!" Dazu wird die telefonische Krankmeldung wieder möglich.

Diese Verordnung gilt ab 1. August in ganz Österreich. "Wir glauben, damit die Balance gefunden zu haben, Sicherheit von Vulnerablen und ein weitgehend normales Leben sicherzustellen." Er orientiere sich mit dieser Regelung an Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz, die die Quarantäne bereits vor Monaten abgeschafft hatten.

"Wir machen jetzt die Beobachtung, dass viele nicht mehr testen gegangen sind, weil sie nicht die Absonderung in Kauf nehmen wollten", sagte Rauch. Er hoffe, dass die Menschen nun ohne dieses Drohszenario wieder häufiger testen gehen und somit auch mehr Klarheit über den Infektionsstatus der Bevölkerung zurückgewonnen werden kann.

Schutz am Arbeitsplatz

Arbeitsminister Martin Kocher referierte im Anschluss an die Veränderungen in der Berufswelt durch Home Office etc. in den letzten Jahren. "Den Schutz vulnerabler Gruppen braucht es jetzt. Es gibt auch am Arbeitsplatz Risikopatienten", sagt der Minister. Die Verordnung für Risikogruppen wird mit 1. August ebenso in Kraft treten, die auf Basis eines ärztlichen Attests festlegt, dass Arbeitgeber gewisse Schutzmaßnahmen stellen müssen.

Die Mitarbeiter haben dann Anspruch auf Einzelbüros oder Home Office. Sollte das alles nicht möglich sein, dann dürfen die Betroffenen daheim bleiben. Diese Maßnahme ist vorerst bis Ende Oktober befristet, könne aber je nach epidemiologischer Lage verlängert werden.

Kocher: "Ich bin überzeugt, dass Unternehmer sehr verantwortungsbewusst damit umgehen. Es gilt generell, wer krank ist, soll nicht arbeiten gehen!"

"Weg vom Krisenmodus"

"Wir haben eine langfristige Sache vor uns. Das wird nicht mit der nächsten Wintersaison oder Welle vorbei sein. Wir haben eine Pandemie, wir kommen ihr nicht aus!", schärft die Pandemie-Managerin nach. "Wir können die Pandemie nicht wegtesten, wir können sie nicht wegimpfen und wir können sie nicht weg-absondern!" Deshalb müsse man nun "weg vom Krisenmodus". Das Credo laute nun: "Mit Corona leben lernen".

Die Abwasseranalysen und die landesweiten Corona-Testergebnisse würden inzwischen immer weiter auseinandergehen. Doch die genaue Überwachung der Inzidenz sei weiterhin wichtig: das übernehme nun das neue Covid-Hospitalregister. Gleichzeitig bleibe Corona eine meldepflichtige Krankheit.

Antigentest reicht für Medikamenten-Abgabe

Auf den Covid-Betten würden inzwischen 50 Prozent wegen Corona liegen, die andere Hälfte der Patienten hätten ursprünglich eine andere Hauptdiagnose gehabt. "Für diese Patienten gilt unsere Aufmerksamkeit. Wir müssen sie erreichen und ihnen Unterstützung anbieten", sagt Reich.

Sie appelliert, die Impfserien zu vervollständigen und Medikamente einzusetzen. Schon ein positiver Antigentest reiche in Zukunft für die Medikamentengabe. Hier wolle man unbedingt schneller werden, sagt Reich.

"Die Maske ist ein sehr sehr sicherer Schutz vor Infektionen. Die Maske bleibt unser einfachstes und billigstes Medikament", betont die Medizinerin in Hinblick auf die neuen Verkehrsbeschränkungen.

Das steht in der Verordnung

Die Quarantäne für Corona-Positive ist (bald) Geschichte, an ihrer Stelle werden Verkehrsbeschränkungen eingeführt. Das ist der Inhalt der neuen, unter großer Kritik ausgehandelten Corona-Verhandlung von Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Verkehrsbeschränkungen geben all jenen, die einen positiven Corona-Test abgelegt haben, nun künftig neue Freiheiten aber auch Verhaltensregeln vor. Infizierte, die sich nicht krank fühlen und keine Symptome zeigen, dürfen künftig wieder vor die Türe und an den allermeisten Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen – das gilt auch für das Berufsleben, solange dieses mit Maske ausgeübt werden kann.

Lokalbesuch erlaubt, Essen verboten

Gleichzeitig müssen Infizierte aber in Innenräumen permanent FFP2-Maske tragen. Das gilt auch im Freien solange sich Menschen in der Nähe aufhalten. Hier gilt der altbekannte Zwei-Meter-Abstand. Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen.

Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen des selben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privatauto.

Sogar Restaurants und Discos stehen Corona-Positiven wieder offen, allerdings nur mit Maske. Das führt zu dem bizarren Umstand, dass Infizierte zwar im Lokal sitzen und plaudern dürfen, aber dort zu essen oder zu trinken ist ihnen ausdrücklich nicht gestattet.

Antigen-Test reicht bereits

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

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