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Hier darf man bald mit Corona ins Büro
In Deutschland steht ein Corona-Hammer bevor. Vier Bundesländer wollen die Isolationspflicht für positiv getestete Personen komplett aufheben.
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen sowie Schleswig-Holstein wollen die Corona-Regeln lockern, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Demnach soll die generelle Isolationspflicht für Infizierte vollständig aufgehoben werden. In den vier Bundesländern sollen "zeitnah" neue Regelungen in Kraft treten.
Vorbild Österreich: "Keine negativen Erkenntnisse"
So sei etwa eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen geplant. "Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein", verkündete Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manen Lucha (Grüne). Es sei Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu geben, sagte er.
Stuttgarter Angaben zufolge berufen sich die Bundesländern "unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt". Man betont, dass aus diesen Ländern keine negativen Erkenntnisse bekannt seien. Die rückgehenden Infektionszahlen, Impfung oder eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent würden diesen Schritt rechtfertigen.
Überall Maske, außer im Freien
Wie man der Mitteilung entnehmen kann, verständigten sich die Länder auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Eine davon ist, dass Corona-Infizierte außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen. Einzig im Freien, wo 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können, darf sie abgenommen werden. Die Bundesländer sehen zudem vor, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.
Die Bundesländer hatten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende September in einem Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert. Der Minister ist dieser Forderung nicht nachgegangen, doch der Justizminister Marco Buschmann hatte darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können.