Österreich
Deutscher Terrorist hörte beim Töten Kärntner Rapper
Die Musik eines Kärntner Rappers soll den Halle-Attentäter dazu inspiriert haben, seinen Anschlag durchzuführen. Nun gibt es eine Anklage gegen ihn.
Am 9. Oktober 2019 steigt Stephan B. bewaffnet ins Auto, startet einen Live-Stream im Internet. Aus den Boxen seines Radios dröhnt der radikale Song des Wiener Rappers "Mr. Bond". Der deutsche Attentäter ist fest dazu entschlossen, gleich in einer Synagoge ein Blutbad anzurichten. Dazu wählte er als "Inspiration" die Musik des Kärnter Künstlers.
Musikertitel als "Kommentar"
Nachdem B. an der Eingangspforte des jüdischen Gotteshauses scheiterte, erschießt er eine Passantin und einen Gast eines Imbissladens, bevor die Polizei ihn festnehmen kann. Vor Gericht soll der inzwischen verurteilte Doppelmörder aussagen: "Die Musiktitel waren als Kommentar zur Tat bewusst gewählt.“ Er habe damit zeigen wollen, dass es Leute gebe, die wie er "bereit wären, zu kämpfen".
Rapper soll kommentiert haben
Der Rapper soll sich sich im Netz nach der Tat zuerst begeistert gezeigt haben: "Stimmt es, dass im Livestream ein Mr. Bond Song gespielt wurde?", soll er gefragt haben. Nach Sichtung des Videos schien die Begeisterung bei ihm aber zu schwinden. "Der Typ erschoss nur zwei Deutsche, keine Moslems oder Ähnliches. Was für ein massives Versagen."
Heuer im Februar konnte die österreichische Polizei den 36-Jährigen Rapper in Kärnten ausforschen und verhaften. Seither befindet sich der Musiker in Wien in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine umfassende Anklage gegen ihn auf den Weg gebracht. Aber am letzten Tag der Frist legte sein Verteidiger Einspruch ein. Angeblich will er Angeklagte einige Nachrichten gar nicht selbst verfasst haben.
20 Jahre Haft drohen
Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien. Aufgrund einer "besonderen Gefährlichkeit", die dem Kärntner vonseiten der Staatsanwaltschaft attestiert wird, drohen bei einem Verfahren und einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bis zu 20 Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.