Auslieferung beantragt

Deutscher schwänzt NS-Prozess – Grund ärgert Richter

Verbrechen der Wiederbetätigung: Dafür hätte sich ein Berliner (57) vor einem Geschworenensenat verantworten müssen. Sein Platz im Saal blieb leer.

Oberösterreich Heute
Deutscher schwänzt NS-Prozess – Grund ärgert Richter
Der Angeklagte kam am Dienstag nicht zu seinem Prozess. Sein Anwalt Bernhard Kispert erklärt warum.
Fotos: Daniel Scharinger

Schon zum ersten Termin am 21. Mai war der Mann aus Berlin nicht erschienen. Angeblich aus beruflichen Gründen konnte er nicht zum Landesgericht Ried reisen. Die gleiche Erklärung gab es auch am Dienstag.

"Er hat beruflich nicht freigekriegt", bestätigt sein Anwalt Bernhard Kispert gegenüber "Heute". Der Richter habe seit Monaten gewusst, dass der 57-Jährige nicht erscheinen kann. "Wir haben wochenlange Zeitfenster bekanntgegeben, im Sommer und im Winter."

Auslieferungs-Antrag angekündigt

Von der Medienstelle des Landesgerichts Ried im Innkreis hieß es auf Anfrage, dass der Angeklagte einen Antrag auf eine Vertagung stellte. Dieser wurde abgelehnt – es habe keine hinreichenden Gründe dafür gegeben.

Es war offenbar nicht möglich, dass man einen passenden Termin arrangiert.
Bernhard Kispert
Anwalt des Angeklagten

"Es war offenbar nicht möglich, dass man einen passenden Termin arrangiert", ärgert sich Kispert. Nun soll der Angeklagte nach Österreich ausgeliefert werden. Der Richter kündigte den entsprechenden Antrag am Dienstag an.

Sollte der durchgehen, würde der Mann in Deutschland verhaftet werden. Kispert könne sich aber nicht vorstellen, dass sein Mandant ausgeliefert wird. Der Grund: Ein Verbotsgesetz wie in Österreich gebe es in dieser Form bei unseren Nachbarn gar nicht.

Auch beim Landesgericht hält man die Auslieferung für unwahrscheinlich. Kispert stellt klar: Bei einem neuen Termin im Dezember werde der 57-Jährige, für den die Unschuldsvermutung gilt, "nach heutigem Stand" kommen. Er wolle sich der Verantwortung stellen.

Kranz vor Hitler-Geburtshaus abgelegt

Am 20. April 2021, der Geburtstag Hitlers, soll der Deutsche einen Trauerkranz vor das Geburtshaus des Diktators abgelegt haben. Auf der Schleife stand die Aufschrift "RIP-USA". Laut Anklage stehe das für "Rest in Peace – Unser seliger Adolf".

Bei der Tat wurde er im Zuge einer Dokumentation gefilmt, gab dem Regisseur sogar ein Interview. Nicht nur für den 57-Jährigen dürfte es dafür nun Konsequenzen geben. Denn: "Er hat nicht gewusst, dass er gefilmt wird. Er hat nicht zugestimmt", erklärt Kispert. Sein Mandant habe den Verantwortlichen bereits angezeigt.

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    Andreas Tischler / Vienna Press

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 57-jähriger Berliner, der wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenensenat in Österreich erscheinen sollte, blieb erneut dem Gerichtstermin fern und gab berufliche Gründe an
    • Der Richter hat nun seine Auslieferung nach Österreich beantragt, da der Angeklagte im April 2021 einen Trauerkranz vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler niedergelegt haben soll, was als Verstoß gegen das Verbotsgesetz gewertet wird
    red
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