25 Gramm pro Tag

Deutscher Bundestag stimmt Cannabis-Legalisierung zu

Die deutsche Regierung hat einer teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland zugestimmt. Die neuen Regelungen gelten ab 1. April 2024.

Deutscher Bundestag stimmt Cannabis-Legalisierung zu
Der deutsche Bundestag hat die teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen.
Getty Images

Der Bundestag hat den Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis freigemacht. 407 Abgeordnete stimmten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), 226 dagegen bei vier Enthaltungen.

Das Gesetz sieht vor, dass die bisher verbotene Droge Cannabis von 1. April an unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene freigegeben wird. Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wurde bis zuletzt äusserst kontrovers diskutiert. Der Bezug von maximal 25 Gramm pro Tag über nicht kommerzielle Vereine wird durch die neue Gesetzgebung ermöglicht. Für Minderjährige sollen Besitz und Konsum aber verboten bleiben.

Hier bleibt Cannabis verboten

Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

1/51
Gehe zur Galerie
    <strong>22.11.2024: So will Neos-Chefin die Mindestsicherung neu aufsetzen.</strong> Beate Meinl-Reisinger spricht erstmals in "Heute" über Koalitionsverhandlungen, nötige Reformen – <a data-li-document-ref="120073911" href="https://www.heute.at/s/so-will-neos-chefin-die-mindestsicherung-neu-aufsetzen-120073911">und warum sie Entlastungen für notwendig erachtet.</a>
    22.11.2024: So will Neos-Chefin die Mindestsicherung neu aufsetzen. Beate Meinl-Reisinger spricht erstmals in "Heute" über Koalitionsverhandlungen, nötige Reformen – und warum sie Entlastungen für notwendig erachtet.
    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Deutschland hat einer teilweisen Legalisierung von Cannabis zugestimmt, mit neuen Regelungen, die ab dem April 2024 in Kraft treten werden
    • Der Besitz von bis zu 25 Gramm pro Tag durch nicht kommerzielle Vereine wird ermöglicht, während der Konsum für Minderjährige jedoch verboten bleibt
    • Außerdem soll das Kiffen im öffentlichen Raum, insbesondere in der Nähe von Schulen und Sportstätten, eingeschränkt werden
    20 Minuten, mrr
    Akt.
    An der Unterhaltung teilnehmen