Wien

"Der Killer mit dem Milchgesicht" – Dreifachmörder frei

Günter Lorenz (58) verbrachte die letzten 39 Jahre hinter Gittern. Kurz nach seiner Matura verübte er drei Morde, jetzt wurde er bedingt entlassen. 

Günter Lorenz während seines Mordprozesses im März 1984.
Günter Lorenz während seines Mordprozesses im März 1984.
Votava / brandstaetter images / picturedesk.com

Der Mann, der für eines der bekanntesten Gewaltverbrechen der österreichischen Kriminalgeschichte verantwortlich ist, wurde im Herbst vergangenen Jahres auf der Haft entlassen. Im Februar 1983 erschoss er mit zarten 18 Jahren unweit der Reichsbrücke zuerst seinen eigenen Cousin, dann seine Ex-Freundin und ihre Mutter in Wien-Landstraße. Er wurde damals, trotz festgestellter Persönlichkeitsstörung, für zurechnungsfähig erklärt. Aufgrund seines jungen Alters wurde er für den Dreifach-Mord nur zu 20 Jahren Haft verurteilt, dennoch sollten es insgesamt 39 Jahre des Freiheitsentzugs werden. 

Denn: mehrere psychiatrische Gutachten verhinderten seine Entlassung. Sachverständige sahen ihn weiterhin als Gefahr für seine Umwelt, trotz Medikation und haftbegleitender Therapien. Zuletzt 2004, woraufhin er in der Justizanstalt Mittersteig durchdrehte, eine Psychologin bedrohte und Einrichtungsgegenstände zertrümmerte. Später wurde er in die JA Stein überstellt, bevor vergangenes Jahr Bewegung in die Causa kam.

Sein Fall verstörte die Gesellschaft in den 80er-Jahren. Seinem erschossenen Cousin schnitt er den Kopf ab, um die Identifizierung zu erschweren, bevor er ihn vergrub. Auch seine beiden weiteren Opfer entstellte er derart, dass die Beamten nicht zwischen Mutter und Tochter unterscheiden konnten. In den Medien wurde er als "der Killer mit dem Milchgesicht" bekannt.

Unerwartete Wende

Im Rahmen einer vorgesehenen regelmäßigen fachärztlichen Überprüfung zeigte sich Lorenz letztes Jahr deutlich gebessert. Diese Besserung wird vor allem auf die jahrelange Einnahme von Medikamenten gegen seine schizoiden Persönlichkeitszüge zurückgeführt. Ein weiteres Gutachten gestand ihm emotionale kognitive Stabilisierung zu, woraufhin er unter engmaschiger Überwachung auf freien Fuß gesetzt wurde. 

Die Freilassung wurde vonseiten der Justiz mit etlichen Weisungen verknüpft. Für den Mann wurde ein Wohnplatz in einer Einrichtung organisiert, die auf psychisch auffällige Haftentlassene spezialisiert ist. Dort muss er gemeldet bleiben. "Es wurde eine Wohnplatzvereinbarung getroffen, wo eine Rund-um-Betreuung gewährleistet ist. Zusätzlich sind eine Reihe von Weisungen einzuhalten", wie Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, am Freitag auf APA-Anfrage festhielt.

Keine Drogen

Außerdem habe er sich dazu verpflichtet, an seiner neuen Adresse weiterhin seine Medikamente sowie psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Auf legale und illegale Drogen muss der Mann in seiner neu gewonnen Freiheit auch verzichten. Darüber hinaus wird er von einem Bewährungshelfer betreut. 

Die Reform des Maßnahmenvollzugs sieht in Fällen wie diesem – also bei Straftätern, die als Jugendliche oder junge Erwachsene in Haft kamen und lange im Maßnahmenvollzug untergebracht sind – vor, dass spätestens nach zehn eine "Fallkonferenz" stattfindet, in der abgeklärt werden soll, unter welchen Bedingungen eine bedingte Entlassung möglich sein könnte. Nach der ersten derartigen Fallkonferenz sollen diese alle drei Jahre wiederholt werden.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com