Österreich
Denkmalschutz erleichterte Flucht aus Gefängnis
Die beiden im Juni aus der JA Garsten entkommenen Häftlinge sind noch auf der Flucht. Eine parlamentarische Anfrage ergab, dass der Denkmalschutz eine optimale Außensicherung verhindert hätte.
In der Nacht auf 28. Juni dieses Jahres waren zwei Häftlinge (29, 35) aus der Justizanstalt Garsten (Bez. Steyr-Land) ausgebrochen. Sie hatten sich vom Dachboden aus mit Hilfe einer Wäscheleine ins Freie abgeseilt (wir berichteten).
Nach wie vor fehlt von den beiden Tschetschenen jede Spur.
Zur Aufklärung des Ausbruchs stellte Neos-Mandatarin Irmgard Griss nun 16 Fragen an Justizminister Clemens Jabloner, wollte nähere Details zum genauen Hergang wissen.
Bei der Beantwortung kam heraus, dass, was die Ausbruchssicherheit betrifft, "es im Bereich der Nordseite des Konventtraktes hinsichtlich der Außensicherung Verbesserungspotential gibt".
Mittlerweile Stachelbandrollen angebracht
Warum gibt es diese Lücke? "Das liegt an den Vorgaben des Denkmalschutzes", so der Minister. Es solle aber nachgebessert werden. Mittlerweile wurden in diesem Bereich Stachelbandrollen angebracht.
Seit dem Jahr 1851 ist die Justizanstalt Garsten im ehemaligen Benediktinerkloster untergebracht.
Die beiden ausgebrochenen Häftlinge befanden sich im Normalvollzug und gingen im Gefängnis auch einer Arbeit nach. Beide mussten mehrjährige Haftstrafen unter anderem aufgrund schweren Raubes bzw. schweren versuchten Raubes verbüßen.
Einer der Flüchtigen hätte noch bis Februar 2027 und der andere bis Mai 2023 einsitzen müssen.
(mip)