Wer in Wien oder NÖ einen Zuschuss zu seinen Stromkosten haben möchte, kann diesen bereits beantragen.
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Der Jahreswechsel ist nicht nur ein guter Zeitpunkt, um die vergangenen 12 Monate einmal Revue passieren zu lassen – sondern auch, um noch einmal kräftig abzukassieren. Vorausgesetzt, man meldet sich noch rechtzeitig für neue Zuschüsse und Bonus-Zahlungen an. Mit Deadline Silvester, dem 31. Dezember, laufen gleich mehrere Fristen aus – "Heute" hat die Übersicht.
Wien
In der Bundeshauptstadt ist im Dezember endlich mit der Auszahlung des 60-Euro-Zuschuss pro Monat für Bezieher von Sozialhilfe begonnen worden. Endlich deshalb, weil einige andere Bundesländer bereits früher damit gestartet haben. Konkret geht es darum, dass die Monate Juli bis Oktober 2023 einmalig in Form einer Nachzahlung von 240 Euro überwiesen werden. Diese erfolgt in vier Teilzahlungen. Berücksichtigt werden vorerst nur volljährige Anspruchsberechtigte.
In anderen Bundesländern, etwa der Steiermark, wird ab Jänner eine Auszahlung der Jahressumme von 360 Euro einmalig erfolgen. Für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und das Burgenland liegt noch kein Termin vor.
➤ Die Frist für die Wiener Energieunterstützung Plus wurde übrigens bis Juni 2024 verlängert. Wer in Wien wohnt und zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig ist, kann die Hilfe HIER beantragen, mit der nicht leistbare Energiekostenrückstände und Jahresabrechnungen bis maximal 500 Euro durch eine Direktanweisung an das jeweilige Energieunternehmen übernommen werden.
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Anspruch haben Bezieher von Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, AIVG-Leistungen, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, GIS-Befreite und Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben.
Niederösterreich
➤ Der "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" ist eine jährliche Förderung in der Höhe von 1.000 Euro pro pflegebedürftiger Person, welche noch bis Jahresende auf der Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragt werden kann.
Die NÖ Landesregierung unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen mit dem "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" (Symbolbild).
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Auch Personen mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 haben Anspruch, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben oder eine Demenzerkrankung vorliegt. Gleichzeitig muss von allen Personen die bereitgestellte Beratung zur "Pflege und Betreuung" in Anspruch genommen werden. Die Förderung für das Kalenderjahr 2023 kann noch bis 31. Dezember online beantragt werden.
➤ 130.000 Haushalte in Niederösterreich haben den Wohnkostenzuschuss bereits beantragt. Wer es noch nicht gemacht hat, kann dies noch bis Silvester online oder unter der Servicenummer 02742/9005-15970 nachholen. 150 Euro gibt es für die erste im Haushalt lebende Person, je 50 Euro für jeden weiteren Hauptwohnsitzer im Haushalt. Ein Vier-Personen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.
Anspruch haben alle Personen in NÖ mit einem Haushalts-Jahreseinkommen von 20.000 Euro (Alleinstehend) bzw. 50.000 Euro (Mehr-Personen-Haushalt) brutto. Der Zuschuss erhöht sich um 50 Euro extra für jede weitere im Haushalt lebende Person. Ein Antrag ist hier möglich.
➤ Kurz vor Weihnachten im Landtag beschlossen, kann der neue Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in der Höhe von 150 Euro bereits beantragt werden (bis Ende März 2024). In einigen Fällen sind sogar nochmals 75 Euro zusätzlich möglich (Sonderförderung). Sozialhilfeempfänger bekommen den Bonus automatisch. Achtung: Der Bonus richtet sich nach der Ausgleichszulage.
Steiermark
Noch bis Sonntag können Steirer die Pendlerbeihilfe beantragen. Diese gilt rückwirkend für das Kalenderjahr 2022. Sie beträgt bis zu 389 Euro einmalig. Als Voraussetzung gilt, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller in der Steiermark liegen und die Strecke zum Arbeitsort in eine Richtung mindestens 25 km lang sein muss.
Das Jahreseinkommen (ohne Familienbeihilfe) darf nicht über 35.000 Euro liegen. Mehr Informationen dazu findest du auf der Seite der Arbeiterkammer Steiermark.
Freiwillige Bonus-Zahlungen
Auch in diesem Jahr können Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuerfrei als sogenannte "Teuerungsprämie" an Mitarbeiter auszahlen. Dieser Betrag ist für Arbeitnehmer beitrags- und steuerfrei. Die Teuerungsprämie kann dabei auch an geringfügig Beschäftigte ausgezahlt werden.
Wird sie im Kollektivvertrag (oder Ähnlichem) zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch für 2024 verankert, gilt sie im kommenden Jahr als verpflichtend. Der steuerfreie Teuerungsbonus wurde im Jahr 2022 an rund 1,2 Millionen Menschen in Österreich ausbezahlt. Für 2023 gibt es noch keine Daten.
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