Coronavirus

Dates, Bordell, L17 – was man im 2. Lockdown darf

Für viele herrscht noch Verwirrung, was im Lockdown denn nun erlaubt ist und was nicht. "Heute" listet die wichtigsten Punkte auf: 

Heute Redaktion
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Am Dienstag beginnt in Österreich der zweite Lockdown. 
Am Dienstag beginnt in Österreich der zweite Lockdown. 
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Das ist auch im harten Lockdown noch möglich:

Welche Geschäfte haben noch offen? Supermärkte, Apotheken, Drogeriemärkte, Drogerien, Postfilialen inklusive Postpartner, Tankstellen, Trafiken, Tierhandlungen, Banken.

Dürfen Märkte geöffnet bleiben? Ja, zwischen 6 und 19 Uhr. Achtung: Auch im Freien gelten Mindestabstand von einem Meter und Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz.

Darf ich meinen Partner weiterhin besuchen? Ja. Das ist nach wie vor erlaubt, auch wenn dieser in einem anderen Bundesland lebt. Auch das Übernachten dort ist gestattet.

Bleiben die Arztpraxen geöffnet? Ja. Arztbesuche sind natürlich von den Ausgangssperren ausgenommen. Empfehlenswert ist aber jedenfalls eine Terminvereinbarung.

Darf ich mein Kind besuchen, das nicht bei mir lebt? Ja. Die "Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten" bleibt ein Grund, den eigenen Wohnbereich zu verlassen.

Bleibt Gassigehen mit dem Hund erlaubt? Auch die "Versorgung von Tieren" stellt einen Ausnahmegrund von den Ausgangsbeschränkungen dar, ist rund um die Uhr erlaubt.

Haben Tierärzte weiterhin geöffnet? Tierärzte dürfen ihre Ordinationen offenhalten. Diese Erlaubnis ist im § 5 der "COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" festgeschrieben.

Was ist mit L17-Lehrfahrten? Die bleiben dagegen erlaubt. Leben Lenker und Beifahrer nicht im selben Haushalt: Maskenpflicht, in jeder Sitzreihe nur zwei Personen.  

Bekomme ich das Pickerl fürs Auto? Ja. Kfz-Werkstätten dürfen ebenso wie Fahrrad-Werkstätten offen halten. Auch für sie gilt allerdings:Nur bis maximal 19 Uhr

Sind Fahrgemeinschaften erlaubt? Ja. Wie L17-Lehrfahrten sind auch Fahrgemeinschaften zulässig. Es gelten auch dieselben Voraussetzungen.

Kann ich in die Autowaschanlage fahren? Autowaschanlagen können geöffnet bleiben. Dasselbe gilt für Tank- und Stromtankstellen. Maximale Öffnungszeit: 6 bis 19 Uhr.

Darf ich mit dem Taxi fahren? Ja. Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz für Fahrer und Fahrgast, maximal zwei Passagiere pro Sitzreihe.

Was muss ich in den Öffis beachten? In allen öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Maskenpflicht und Mindestabstand. Das gilt auch in den Stationen und auf den Bahnsteigen.

Darf ich mit dem Auto zum Joggen fahren? Ja, auch die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist erlaubt. Man muss aber glaubhaft machen, dass man wirklich zum Sporteln fährt.

Welchen Sport darf ich noch machen? Individualsport im Freien ist weiterhin möglich, also etwa Joggen oder Radfahren. Keine Sportarten mit Körperkontakt erlaubt

Darf ich spazieren gehen? Ja. Der Aufenthalt im Freien "zur körperlichen und psychischen Erholung" ist wie beim ersten Lockdown auch dieses Mal erlaubt.

Darf ich Angehörige im Heim besuchen? Ja, Heimbewohner dürfen pro Woche einen Besucher empfangen. Voraussetzung: Dieser muss einen negativen Covid-Test vorlegen können

Darf ich Angehörige im Spital besuchen? Bei Patienten, die länger als eine Woche im Spital sind, ist ein Besucher pro Woche erlaubt. Eine Ausnahme gibt es bei Schwangeren.

Findet die Fußball-Bundesliga weiterhin statt? Ja. Wie schon zuletzt dürfen Meisterschaftsspiele durchgeführt werden. Wermutstropfen für Fans: Publikum ist weiterhin nicht erlaubt.

Darf ich zu einem Begräbnis gehen? Ja. Begräbnisse bleiben erlaubt. Die maximale Teilnehmerzahl ist in der Notverordnung aber mit 50 Personen festgelegt.

Darf ich mir im Lokal Essen abholen? Speisen und Getränken können von 6 bis 19 Uhr abgeholt werden, dürfen aber nicht im Umkreis von 50 Metern um das Lokal konsumiert werden.

Was ist mit Lieferservice? Lieferservice bleibt erlaubt. In diesem Bereich gelten auch die restriktiven Öffnungszeiten von 6 bis 19 Uhr nicht.

Bleiben Kantinen geöffnet? Ja. Allerdings dürfen diese nur von den Mitarbeitern des jeweiligen Betriebs genutzt werden. Externe Gäste sind nicht erlaubt

Dürfen Hotels offen bleiben? Für Touristen müssen sie geschlossen halten. Erlaubt ist aber die Unterbringung von Gästen auf unaufschiebbaren Geschäftsreisen.

Kann ich mir Zigaretten vom Automaten holen? Ja. Dieser Weg fällt unter die "Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens", für die man seinen Wohnbereich explizit verlassen darf.

Muss ich eine polizeiliche Vorladung befolgen? Ja. Eine solche Vorladung fällt unter die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen und gerichtlichen Wege

Sind Demonstrationen möglich? Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit kann auch die Verordnung nicht aushebeln. Für Teilnehmer gelten Maskenpflicht, Mindestabstand.

Das ist im Lockdown nicht erlaubt:

Darf ich mich zu Dates treffen? Nein. Dates stellen laut Gesundheitsministerium keinen zulässigen Zweck dar, um den eigenen Wohnbereich verlassen zu dürfen.

Kann ich mich tätowieren lassen? Auch Tattoo- und Piercingstudios fallen unter "körpernahe Dienstleistungen", bleiben dementsprechend bis zumindest 6. Dezember zu.

Ich müsste zum Friseur. Geht das? Nein. "Körpernahe Dienstleistungen" wie eben Friseure, Kosmetikstudios oder Fußpflege sind vom zweiten Lockdown betroffen.

Finden trotz Lockdowns Tanzkurse statt? Nein. Als "Freizeiteinrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen", sind die Tanzschulen geschlossen.

Bleiben die Fahrschulen geöffnet? Nein, Fahrschulen sind vom Lockdown umfasst. Bisher durften Fahrstunden stattfinden, Fahrlehrer und -schüler mussten Maske tragen.

Gilt Maskenpflicht im Auto? Immer, wenn die Passagiere nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, müssen alle Mund-Nasen-Schutz tragen. Visier reicht nicht.

Ist "körperliche Erholung" am Sportplatz erlaubt? Für Amateursportler nicht. Sportstätten dürfen nur von Spitzensportlern, auch aus dem Behindertensport, und Profis betreten werden.

Darf ich ins Fitnessstudio? Nein. Körpertraining in Fitnessstudios bleibt wie schon vor dem Lockdown weiterhin verboten. Das gilt auch für Yoga-Studios.

Finden Gottesdienste weiter statt? Der Gesetzgeber hätte sie nicht untersagt. Die Katholische Kirche hat aber alle öffentlichen Gottesdienste bis Ende des Lockdowns ausgesetzt.

Dürfen Bordelle aufsperren? Die dort erbrachten Dienstleistungen gelten klarerweise als "körpernahe". Daher müssen diese Etablissements geschlossen bleiben.

Was ist mit privaten Partys? Feiern in Garagen oder Scheunen verboten. Bei Wohnungspartys fehlt der Exekutive die Handhabe (Ausnahme: Beschwerden wegen Lärms).

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