Politik

Das sind die neuen Regeln für Lokale und Kebabstände

Endlich! Mit dem 19. Mai sperrt im ganzen Land die Gastronomie wieder auf. Dabei gilt es aber gleich einen ganzen Packen an Regeln einzuhalten.

Roman Palman
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Nach monatelangem Lockdown darf die Gastronomie wieder Gäste begrüßen.
Nach monatelangem Lockdown darf die Gastronomie wieder Gäste begrüßen.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Es gibt aber auch Erleichterungen zu den bisherigen und früheren Maßnahmen. Das wird aus dem Entwurf der neuen Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums, der "Heute" vorliegt, ersichtlich. Alle für Gäste wichtige Gastro-Regeln im Detail:

Personenlimit

Das Betreten von Lokalen ist Gästen nur zwischen 5 Uhr früh und der verhängten Sperrstunde um 22 Uhr erlaubt. Auch in der Gastronomie gilt das selbe Personenlimit wie allgemein für Zusammenkünfte auch.

In Innenräumen dürfen nur vier Erwachsene samt Kinder zusammenkommen, in den Gastgärten sind zehn Erwachsene plus Kinder erlaubt. Eine Ausnahme von diesem Limit gibt es nur, wenn alle Personen im selben Haushalt wohnen – da ist keine Obergrenze vorgesehen.

Zutrittsvoraussetzung

Vor dem Zutritt müssen alle Kunden, Kinder bis zehn Jahre sind ausgenommen, einen "Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" erbringen.

Das ist entweder ein negatives Corona-Testergebnis – Selbsttests sind 24 Stunden, Antigentests aus Apotheken oder Teststraßen 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden gültig –, eine ärztliche Bestätigung über eine durchgestandene Covid-19-Erkrankung oder die Bestätigung über eine Corona-Impfung ab dem 21. Tag nach dem Stich.

Die umstrittene Registrierungspflicht eines jeden Gastes, die im vergangenen Jahr zum Einsatz kam, dürfte dieses Mal wegfallen. Sie ist nicht mehr Teil des neuen Verordnungsentwurfs. 

Im Sitzen und im Stehen

Auch in den Gaststätten gilt weiterhin in allen Bereichen die FFP2-Maskenpflicht. Einzig so lange man sich am zugewiesenen Tisch aufhält, darf die Maske abgelegt werden. 

In unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle – also an Bars und Buffets – dürfen Speisen und Getränke nicht konsumiert werden. Der Genuss ist ebenfalls nur im Sitzen und an den Tischen erlaubt. Für Imbissstände gibt es aber eine explizite Ausnahme: 

Ausnahmen von der Sitz-Pflicht gibt es für Imbissbuden.
Ausnahmen von der Sitz-Pflicht gibt es für Imbissbuden.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

"Abweichend davon dürfen Speisen und Getränke im Freien an Imbissständen, wie beispielsweise an Würstelständen, Kebabständen und Gastronomieständen, an Verabreichungsplätzen auch im Stehen konsumiert werden", heißt es in dem Verordnungsentwurf.

Ebenfalls umfassend gültig ist der Mindestabstand. Zu Personen aus einem fremden Haushalt, die nicht zur eigenen Besuchergruppe gehören, müssen weiterhin überall zwei Meter Abstand eingehalten werden. Bei Nichteinhalten kann man von der Polizei ein Organmandat in Höhe von 90 Euro kassieren.

Nach der Sperrstunde

Spätestens um 22 Uhr muss aber die Zeche beglichen werden und die Wirte dafür Sorge tragen, dass alle Gäste das Lokal verlassen.

Vor der eben geschlossenen Bar zu verweilen, ist aber niemanden anzuraten. Auch in der neuen Verordnung dürfen nach der Sperrstunde im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine Speisen oder Getränke mehr konsumiert werden.

Ein Verstoß dagegen kann richtig teuer werden. Denn das wird als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro bestraft.

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