Coronavirus

Das sagt neue Covid-Verordnung über "1G"-Regel 

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kündigte für Sonntag einen Gipfel mit den Landeschefs an. "Heute" weiß, was dabei Thema sein wird. 

Michael Rauhofer-Redl
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Sobald die Gäste Platz genommen haben, kommt ein Mitarbeiter des Lokals und scannt mit der "GreenCheck"-App den QR-Code des Grünen Passes (bzw. des Papierausdrucks). Ein grünes Hakerl sowie Name und Geburtsdatum der Personen bestätigen in Verbindung mit dessen Ausweis die Gültigkeit.
Sobald die Gäste Platz genommen haben, kommt ein Mitarbeiter des Lokals und scannt mit der "GreenCheck"-App den QR-Code des Grünen Passes (bzw. des Papierausdrucks). Ein grünes Hakerl sowie Name und Geburtsdatum der Personen bestätigen in Verbindung mit dessen Ausweis die Gültigkeit.
Denise Auer

Österreich befindet sich aktuell erneut in einer heiklen Corona-Situation. Am Freitag wurde der Lockdown für Ungeimpfte in Oberösterreich und Salzburg beschlossen. Doch schon am Wochenende treffen Vertreter der Bundesregierung erneut mit den Landeshauptleuten zusammen, um über das weitere Vorgehen zu diskutieren. "Heute" liegt der Entwurf zur neuen Corona-Verordnung vor, der die Grundlage für die Gespräche bilden wird . Und dieser hat es in sich. Denn neben strikten Ausgangsregelungen hält dieser Entwurf ein "heißes Eisen" parat. 

Denn neben den bereits gängigen Begriffen "2G" (geimpft oder genesen), "2,5G" (geimpft, genesen, PCR-getestet" oder "3G" (geimpft, getestet, genesen – auch mit Antigentests) wird auch der Begriff "1G" erläutert. Das bedeutet, dass diese "5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung" auch eine 1G-Regelung auf rechtliche Beine stellen könnte. Voraussetzung dazu ist freilich, dass der entsprechende Entwurf auch tatsächlich zur Abstimmung gebracht wird. 

Genau 1G-Definition

Unter 1G versteht die Verordnung einen "Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte" Impfung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Impfstoffen, die eine zweifache Dosis voraussetzen, die Zweitimpfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf. Einmal-Impfungen müssen, um den 1G-Kriterien zu entsprechen, mindestens 21 zurückliegen, aber nicht länger als 270 Tage. 

Für den Fall einer überstandenen Erkrankung reicht auch eine Impfung, sofern die Erkrankung mindestens 21 Tage vor der Impfung zurückliegt.  

Während Wien am Freitag wieder einmal mit strengeren Regeln vorgeprescht ist, zeigte sich Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil skeptisch, was einen Lockdown für Ungeimpfte betrifft. 

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