Wirtschaft
Das kommt auf dich zu, wenn du arbeitslos bist
Beim Amt anmelden, Bewerbungen schreiben, Formulare einreichen – der Gang zum AMS ist mit Vielem verbunden. Alles zu kennen, ist nun umso wichtiger.
Die Auswirkungen der Corona-Krise haben schon viele Jobs vernichtet. Vor allem Jugendliche sind gefährdet. Sie könnten Probleme bekommen, den Einstieg ins Berufsleben zu schaffen. Insgesamt waren mit Ende Jänner insgesamt 535.470 Personen beim AMS arbeitslos gemeldet oder befinden sich in Schulung, rund 115.000 Arbeitslosen verloren dabei durch die Corona-Pandemie ihren Job. Weitere rund 470.000 Personen sind in der Krise derzeit in Kurzarbeit.
Extrem herausfordernd ist die Situation auch für die AMS-Berater, die vielerorts am Anschlag sind. Doch die Betreuung ist wichtig. Die gemeldeten Stellensuchenden müssen vieles beachten, damit sie ihre Arbeitslosengeld bekommen und keine Kürzung oder Sperre der Auszahlungen riskieren. Was die Experten sagen: Das Schlimmste ist, sich einfach nicht zu melden und den Lohnausfall selbst zu tragen. Eine Meldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist dringend erforderlich.
„Dringend Dokumente auf Vordermann bringen“
Arbeitslos melden kann sich, wer seinen Wohnsitz in Österreich hat und bereits arbeitslos ist – oder den Tag kennt, an dem das Arbeitsverhältnis endet. In eine AMS-Stelle soll allerdings – wenn möglich – nur kommen, wer einen Termin mit einem Berater hat. Die übrige Kommunikation kann digital über das eAMS-Konto oder telefonisch über die AMS-Hotlines der Bundesländer geführt werden. Eine Arbeitslosenmeldung kann zudem auch online oder per E-Mail an die zuständige AMS-Geschäftsstelle erfolgen, heißt es vom Arbeitsmarktservice.
"Bis auf Weiteres finden weder die Erstinfoveranstaltungen für neue Kundinnen und Kunden noch die Erstinfoveranstaltungen zum Thema Wiedereinstieg statt", heißt es zudem auf der Seite des AMS. Betroffene werden aber dringend darauf hingewiesen, sich über die aktuellen Entwicklungen am Laufenden zu halten und bei Änderungen rasch zu reagieren. Weiterer wichtiger Punkt: Die eigenen Dokumente sollten dringendst auf Vordermann gebracht werden.
„Spätestens am ersten Tag reagieren“
Bei der Arbeitslosen-Meldung sind gleich zu Beginn Name, Sozialversicherungsnummer, die vollständige Adresse, der bisherige Beruf und der Zeitraum der letzten Beschäftigung sowie Telefonnummer und Mail-Adresse bekannt zu geben. Wer sich zwar am ersten Tag arbeitslos meldet, die Daten aber nicht vollständig oder fehlerhaft angibt, riskiert Ausfälle beim Leistungsbezug und bei der Kranken- und Pensionsversicherung.
Nach der Arbeitslosenmeldung folgen zwei Schritte, die Beratung und die Jobsuche. Das AMS berät die Arbeitslosen und bespricht mit ihnen die berufliche Situation, die Ausbildung, die beruflichen Ziele und die bestehenden Chancen. Dabei werden auch kommende Fristen und Termine festgelegt. Schon vor dem ersten Gespräch sollen Arbeitssuchende aber selbst aktiv werden und sich ihren Lebenslauf organisieren, ihre Arbeitsmöglichkeiten überdenken und sich bestenfalls schon selbstständig bei potentiellen Arbeitgebern bewerben.
„Aktive Jobsuche als Pflicht“
Vom AMS kommen dann Informationen zu Berufen, Aus- und Weiterbildungen sowie wenn vorhanden Angebote für offene Stellen. Erwartet wird aber von den AMS-Kunden eine "aktive Jobsuche", wie es heißt. Das bedeutet: Arbeitslose sollen neben den möglicherweise vom AMS vorgeschlagenen Stellen auch selbstständig Arbeitsplätze suchen, Stellenanzeigen durchforsten und sich auch bei Unternehmen bewerben, die vielleicht gar keine Stelle ausgeschrieben haben. Eine Liste mit den erfolgten Bewerbungen ist dann zu den jeweiligen AMS-Beratungen mitzubringen.
Viele Bewerbungen sind aber auch verpflichtend, nämlich bei jenen Stellen, die das AMS an die Betroffenen weitergibt. Innerhalb von acht Tagen wird dabei eine Rückmeldung auf den "Bewerbungsstand" erwartet – dazu zählt auch eine Begründung, wenn die Stelle als "nicht zumutbar" erscheint. Wer sich allerdings für zumutbare Stellen einfach nicht bewirbt, dem kann für sechs oder acht Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Gleiches gilt für Arbeitslose, die Fristen oder Termine, Schulungen und Kurse versäumen und sich nicht melden, wenn sie aus wichtigen Gründen verhindert sind.
„In welchen Fällen eine Sperre droht“
Wer beispielsweise einen Kontrollmeldetermin ohne triftigen Grund versäumt, erhält "ab diesem Tag kein Geld – bis zu dem Tag, an dem Sie sich persönlich wieder bei Ihrem AMS melden", so das Arbeitsmarktservice. Gemeldet werden müssen auch jegliche Änderungen der Lebensumstände, darunter fallen etwa Umzüge, geringfügige Tätigkeiten, Krankheit oder die Geburt eines Kindes. In diesen Fällen können je nach Schwere die Konsequenzen noch weit drastischer ausfallen und von der Einstellung der Geldleistung bis zu deren Rückzahlung sowie Geldstrafen und Strafanzeigen reichen. Insgesamt 93.199 Sperren hat das Arbeitsmarktservice im Jahr 2020 verhängt.
Seit dem 25. Jänner gelten zudem auch neue Corona-Maßnahmen in den AMS-Geschäftsstellen, unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung des neuen Sicherheitsabstands von zwei Metern. Telefonisch ist das AMS von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr erreichbar. Wer kann, soll sich telefonisch oder über das eAMS-Konto melden. "Der Versand der eAMS-Konto Zugangsdaten dauert derzeit einige Tage. Bitte fordern Sie die Zugangsdaten nicht neuerlich an", lautet dabei ein Hinweise des Arbeitsmarktservice.