Reisen

Das gilt bei Urlaub in Griechenland, Ägypten, Tunesien

Wer in diesem Jahr in die Ferien düsen möchte, muss aufgrund der Covid-19-Pandemie einiges an Vorausplanung auf sich nehmen.

Christine Scharfetter
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Wenn es auch im Jahr 2021 in die Ferien gehen soll, sollte rechtzeitig mit den Planungen begonnen werden.
Wenn es auch im Jahr 2021 in die Ferien gehen soll, sollte rechtzeitig mit den Planungen begonnen werden.
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Am Strand ausspannen oder Sightseeing betreiben: Den meisten Menschen dürfte in diesen Tagen der Sinn genau danach stehen. Doch das ist einfacher gesagt als getan. Schliesslich ist das Coronavirus Sars-CoV-2 auch in den beliebten Feriendestinationen anzutreffen. In einigen Ländern ist die Situation zudem deutlich angespannter als Zuhause. Trotzdem sind Reisen dorthin möglich.

Damit der Trip an die Sonne kein böses Ende nimmt, müssen Auflagen und Massnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Virus eingehalten werden – auch in Griechenland, Ägypten und Tunesien.

GRIECHENLAND

Mittlerweile reicht statt eines negativen PCR-Test, ein Impf- oder Genesungszertifikat auch ein ein negativer Antigen-Schnelltest aus, der innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Ankunft in Griechenland durchgeführt wurde. Die Regelung gilt auch für Kinder ab 12 Jahren. 

Im Falle des Impfzertifikates ist eine Teilimpfung ist nicht ausreichend! Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Das Impfzertifikat muss den Namen der im Reisepass angegebenen Person, die Art des verabreichten Impfstoffs, die Anzahl der Dosenund das Datum der Verabreichung enthalten.

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    <strong>Fakt 1:</strong> Griechenland ist nicht der offizielle Name des EU-Landes: "Hellenische Republik" ist die korrekte Bezeichnung. Der Name Griechenland wurde von den Römern geprägt. Die Bewohner der Region Epirus wurden damals als Graecia bezeichnet. Dieser Begriff hat sich bis heute gehalten. Rufen die Griechen "Hellas! Hellas!", beispielsweise beim Fußball, sind das Anfeuerungsrufe und keine Begrüßung.
    Fakt 1: Griechenland ist nicht der offizielle Name des EU-Landes: "Hellenische Republik" ist die korrekte Bezeichnung. Der Name Griechenland wurde von den Römern geprägt. Die Bewohner der Region Epirus wurden damals als Graecia bezeichnet. Dieser Begriff hat sich bis heute gehalten. Rufen die Griechen "Hellas! Hellas!", beispielsweise beim Fußball, sind das Anfeuerungsrufe und keine Begrüßung.
    Getty Images/iStockphoto

    Außerdem ist spätestens 24 Stunden vor Abreise eine Online-Registrierung notwendig, um einen QR-Code bei der Einreise vorweisen zu können. Kann man das nicht, ist eine Geldstrafe von 500 Euro möglich. Für technische Probleme mit der Online-Registrierung hat Griechenland die Servicenummer +30 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) eingerichtet.

    Bei der Ankunft wird in Einzelfällen ein kostenloser Covid-19-Schnelltest durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, wird eine bis zu zehntägige Quarantäne in einem dafür bereitgestellten Hotel angeordnet. Beim Verstoß gegen die Quarantänepflicht drohen 5000 Euro Strafe.

    ➤ Maskenpflicht: Für alle Personen ab vier Jahren gilt eine Maskenpflicht – und das drinnen wie draußen bei hoher Personenanzahl. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bussgeld in der Höhe von 300 Euro rechnen.

    ➤ Abstand und Ausflüge: In Archäologische Stätten muss ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden, in Museen beträgt dieser 2 Meter, ebenso wie in Zoologischen Gärten. Wer tatsächlich Ausflüge machen möchte, sollte sich vorab bei den Stätten nach den Bedingungen erkundigen: Mitunter müssen Tickets im Vorfeld gebucht werden oder es sind nur bestimmte Gruppengrößen zugelassen.

    ➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Mittlerweile wurden die meisten Corona-Maßnahmen von der griechischen Regierung aufgehoben. Es gilt aber weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 5 Uhr, die nur aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen gebrochen werden darf. Restaurants dürfen im Außenbereich Gäste empfangen. Ausnahme: am Flughafen und in Hotels. Nachtclubs sind geschlossen.

    ➤ Die vier Zonen Griechenlands: Auf Basis des wöchentlichen Infektionsgeschehens gibt es eine von der griechischen Regierung erstellte Risikokarte für das Land: Während in den orangefarbenen Landesteilen unter anderem die Nachverfolgung von Corona-Fällen intensiviert wird, verstärkt Stichprobenkontrollen durchgeführt und die Impfungen vorangetrieben werden, ist für die roten Zonen ein Hochfahren der Massnahmen geplant. Dazu zählt etwa das Verhängen einer Ausgangssperre, das Aussetzen von Veranstaltungen und das Reduzieren privater Kontakte.

    Derzeit sind neun Regionen orange markiert, darunter auch die Insel Kos. Rot markiert ist keine Provinz.

    Hier bekommst du Hilfe vor Ort

    Wer bei sich während der Griechenland-Ferien Covid-19 Symptome feststellt oder Kontakt mit einem Infizierten hatte, wird gebeten, sich direkt mit einem Arzt oder einer Ärztin in Verbindung zu setzen oder die 24-Stunden-Hotline der griechischen Gesundheitsbehörde (National Public Health Organisation) unter der Nummer 1135 anzurufen. Diese ist nur aus dem Land heraus anwählbar.

    ÄGYPTEN

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      Forscher entdecken "verlorene Stadt" in Ägypten: Die Bilder zeigen die 3.000 Jahre alte Ausgrabungsstädte.
      Forscher entdecken "verlorene Stadt" in Ägypten: Die Bilder zeigen die 3.000 Jahre alte Ausgrabungsstädte.
      Ahmed Diab / dpa / picturedesk.com

      Auch wenn Ägypten derzeit auf der Risikoliste geführt wird: Eine Reise in das Land ist möglich. Dafür wird ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein negativer PCR-Test benötigt, der bei Grenzübertritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, bei denen die 2. Impfung 14 Tage zurückliegt, benötigen keinen PCR-Test mehr, sondern ein Impfzertifikat mit QR-Code.

      Bei der Einreise muss weiter nachgewiesen werden, dass man eine Krankenversicherung hat, die alle möglicherweise in Ägypten anfallenden medizinischen Kosten abdeckt.

      Werden die Bedingungen nicht erfüllt, wird die Einreise nach Ägypten verweigert und es muss mit dem nächstmöglichen Flug die Rückreise angetreten werden.

      Hier kannst du den Test auch erst nach der Landung machen

      Wer direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh reist, kann ohne in der Heimat durchgeführten PCR-Test einreisen und diesen vor Ort kostenpflichtig nachholen. Allerdings muss dort aufgrund der beschränkten Testkapazitäten in Ägypten mit einer erheblichen Wartezeit gerechnet werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses ist mit mindestens 12 bis 24 Stunden Quarantäne in einem Hotelzimmer zu rechnen. Ist der Test positiv, erfolgen zudem weitere Quarantänemassnahmen, die je nach Ankunftsort unterschiedlich ausfallen.

      ➤ Maskenpflicht: Auch im Land selbst geht es mitunter streng zu. Zwar wurden zuletzt Massnahmen gelockert, aber bei weitem nicht alle. So besteht auch im öffentlichen Raum weiterhin Maskenpflicht – das gilt auch für Taxis und anderen Beförderungsmittel.

      ➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie, Einkaufszentren und Geschäfte sind geöffnet, können in ihren Öffnungszeiten aber eingeschränkt sein.

      ➤ Rückreise: Eine Einreiseregistrierung (Pre-Travel-Clearance) ist vorgeschrieben. Bei der Einreise muss ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat mitgeführt werden. In diesem Fall ist keine Quarantäne anzutreten. Wer mit einem negativen COVID-19-Test (Antigen- oder PCR) einreist, muss eine 10-tägige Heim-Quarantäne antreten. Freitesten ist ab Tag 5 möglich.

      In Notfällen

      - Die österreichische Botschaft in Kairo kann bei konsularischen Notfällen außerhalb der Dienstzeiten per Mobiltelefon +20 106 6388 835 rund um die Uhr erreicht werden.
      - Die ägyptischen COVID-19-Informationen laufen auf care.gov.eg zusammen.
      - Die Website ist ausschließlich auf Arabisch verfügbar.
      - Außerdem gibt es die folgenden beiden COVID-19-Notrufnummern 15335 und 105.

      TUNESIEN

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      Getty Images/iStockphoto

      Wer Ferien in Tunesien machen möchte, muss seine Einreise vorab elektronisch anmelden. Es wird empfohlen, sich die App  des tunesischen Gesundheitsministeriums aufs Smartphone zu laden. Zudem müssen alle Touristen und Touristinnen ab 12 Jahren einen Impfnachweise, ein Genesungszertifikat oder einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei der Ankunft am Flughafen kann stichprobenartig ein weiterer Test durchgeführt werden. Positiv Getestete werden in medizinische Isolierzentren aufgenommen.

      Getestete, Genesene und Pauschalreisende müssen nach der Einreise nicht in Quarantäne. Sie dürfen das Hotel jedoch nur in organisierten Gruppen verlassen. Getestete müssen sich in eine siebentägige Quarantäne begeben.

      Aktuelle Informationen finden sich jeweils – in englischer Sprache – auf den Seiten des Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.

      ➤ Maskenpflicht: In ganz Tunesien besteht in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften Maskenpflicht. Im Großraum Tunis gilt das im gesamten öffentlichen Raum, ab mindestens einem Mitfahrer auch im Auto.

      ➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Es gilt eine landesweite Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr. Wer Restaurants oder Cafés besuchen möchte, muss die dort geltenden Hygieneregeln beachten. So darf die Maske nur am Tisch abgenommen werden, es gilt Mindestabstände einzuhalten. Zudem müssen die Räume konstant belüftet werden. Statt normalem Geschirr und Besteck sind nur Einwegprodukte erlaubt. Die Benutzung von Shishas ist verboten.

      Andere Regionen, andere Regeln

      Das Infektionsgeschehen in Tunesien ist nicht in allen Regionen gleich hoch. Daher gelten in einzelnen Verwaltungsgebiete unterschiedliche Coronamassnahmen. Das sind die aktuell gültigen:
      In der Provinz Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Nur lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
      In den Provinzen Béja Nord und Süd sowie Amdoun gelten bis zum 27. Juni 2021 eine nächtliche Ausgangssperre sowie das Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen. Eine Ausnahme stellen Lebensmittelläden dar. Die Gebiete sind von der Aussenwelt abgeriegelt.
      In der Provinz Siliana gilt bis zum 27. Juni 2021 eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. Die Region ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
      In der Provinz Kairouan gilt die Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr.