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Das darfst du beim Sex mit Prostituierter nicht tun

Auch im Lockdown "light" herrscht in Österreichs Bordellen weiterhin "tote Hose", Liebesdienste von Sex-Arbeiterinnen sind aber nicht per se verboten.

André Wilding
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Prostitution 
Prostitution 
imago stock & people/ Symbolbild

Seit 7. Dezember gilt in Österreich wieder ein "sanfter" Lockdown. Neben dem Handel, Schulen und Kindergärten sind auch körpernahe Dienstleistungen, wie etwa Friseure, Masseure, wieder geöffnet. Die Kundenbereiche von Betriebsstätten der Prostitution, zum Beispiel Bordelle, sind aber geschlossen. Die Sex-Branche hat also auch weiterhin mit Einschränkungen und strengen Corona-Maßnahmen zu kämpfen.

Doch die Liebesdienste von Prostituierten in Österreich sind im Lockdown "light" nicht gänzlich verboten! Die zweite COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung normiert nämlich "kein absolutes Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen". Heißt im Klartext: Puffs sind zwar zu, doch Sex-Arbeit ist erlaubt. Aus Sicht der COVID-19-SchutzMaV wären sexuelle Dienste, etwa im privaten Wohnbereich, erlaubt.

Allerdings müssen sich Sex-Arbeiterinnen und Kunden im Land an strenge Corona-Regeln halten. So gelten für diese Art der "körpernahen Dienstleistungen" was für alle anderen gilt: "das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und sonstige geeignete Schutzmaßnahmen, die das Infektionsrisiko minimieren, wenn aufgrund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden kann", heißt es in einem Statement des Gesundheitsministeriums gegenüber "Heute".

Essen und Trinken bei Sex verboten

Laut dem Gesundheitsministerium ist aber eine Maßnahme neu! So ist eine "Konsumation von Speisen und Getränken bei der Inanspruchnahme aller körperlichen Dienstleistungen" nicht erlaubt. Bedeutet: Während des Geschlechtsverkehrs darf man weder etwas essen, noch etwas trinken. Außerdem verweist man in dem Statement auch auf die Ausgangsregelung, wonach das "Verlassen und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zwischen 20.00 und 6.00 untersagt ist."

Demnach wäre auch ein Besuch durch Kunden in diesem Zeitraum nicht gestattet, "da die Inanspruchnahme einer sexuellen Dienstleistung nicht unter die in § 2 Abs. 1 genannten Ausnahmen fällt". ABER: "Der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs für Sexarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen kann jedoch unter § 2 Abs. 1 Z 4 (berufliche Zwecke) subsumiert werden", heißt es weiter.

Zu beachten sei jedoch, dass Beschränkungen durch entsprechende Landesgesetze, wie etwa das Wiener Prostitutionsgesetz oder das oberösterreichische Sexualdienstleistungsgesetz, weiterhin unabhängig von den sanitätsrechtlichen Bestimmungen in Geltung stehen.

Weitere Empfehlungen

➤ Bestehende professionelle Hygienestandards bzw. Safer-Sex Praktiken sind weiter einzuhalten.

➤ Die Orte, an denen Sexarbeit stattfindet sind mit frei zugänglichem Händedesinfektionsmittel auszustatten. Besonderes Augenmerk wird auf die regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion von Türgriffen, Geländern und anderen Oberflächen mit Einwegtüchern gelegt, die häufig berührt werden.

➤ Häufiges Belüften der Orte, an denen Sexarbeit/Kund*innenkontakt stattfindet, wird empfohlen.

➤ Kund*innen und Sexarbeiter*innen sollen vor und nach jeder Dienstleistung duschen. Alternativ werden Hände und Gesicht mit Flüssigseife gewaschen.

➤ Handtücher von Kund*innen und Sexarbeiter*innen sind nach jedem Kund*innenkontakt auszutauschen (mit 60° waschen) und sollen nicht geteilt werden.

➤ Eine Einweg- oder Stoff-Mund-Nasen-Schutz (bei 60° zu waschen) soll sowohl seitens Sexarbeiter*in als auch seitens Kund*in getragen werden und von der/dem Sexarbeiter*in nach jedem Kundenkontakt gewechselt werden.

➤ Sexspielzeug soll nicht von Sexarbeiter*in und Kund*in gemeinsam verwendet werden und nach Gebrauch, wie üblich gereinigt und desinfiziert werden.

➤ Der Körperkontakt ist auf das notwendige Maß zu beschränken.

➤ Aufgrund der Virusübertragung durch Speicheltröpfchen wird empfohlen, auf jegliche Formen des Speichelaustauschs, Küssen und Oralsex sowie einander zugewandte Sexpositionen zu verzichten. Wird dennoch Oralsex praktiziert, soll ein Kondom oder Lecktuch verwendet werden und sind in der Folge Gesicht und Körperteile, die miteinander in Kontakt gekommen sind, zu waschen.

➤ Sexuelle Kontakte sollen lediglich zwischen zwei Personen stattfinden, von Gruppensex wird abgeraten.

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