Wien
Das ändert sich nun für dich auf Wiener Bezirksämtern
Aufgrund der Corona-Pandemie war ein Besuch auf einem Wiener Bezirksamt nur mit Termin möglich. Im neuen Jahr ändert sich das am Vormittag.
Mit Ausbruch der Covid-Pandemie, den hohen Infektionszahlen, Lockdowns und Co stellten die Bezirksämter in Wien vor zweieinhalb Jahren großteils auf Terminvergaben bzw. Online-Erledigungen um. So war auch die Abwicklung der Meldevorgänge per E-Mail aufgrund der Pandemie ohne persönliches Erscheinen vorübergehend gestattet. In dringenden, unaufschiebbaren Fällen wurden Extra-Termine eingeschoben.
Diese Regelung sorgte nicht bei allen Kunden für uneingeschränkte Freude. Auch die Maskenpflicht in den Bezirksämtern erhitzte so manches Gemüt. Daher kamen Ordnerdienste zum Einsatz – die zum Teil sogar körperlich attackiert wurden.
Vormittags wieder Kunderverkehr wie vor Corona
Mit Beginn des neuen Jahres stellen die Bezirksämter ihr Kundinnenservice um: Der Kundinnenverkehr wird unter der Woche, vormittags, wieder – wie vor Pandemiebeginn – ohne Terminvergabe erfolgen, informiert die Stadt am Montag in einer Aussendung. Mit 2. Jänner 2023 beginnend werden die Amtswege von Montag bis Freitag im Zeitraum 8 – 11.30 Uhr wieder ohne Terminvergabe möglich sein. Wer seinen Pass erneuern will, eine Meldebestätigung benötigt oder ein sonstiges Service der Bezirksämter in Anspruch nehmen möchte, kann dies im neuen Jahr zu diesen Zeiten auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung machen.
Oliver Birbaumer, Leiter Bezirksamt 2/20, fasst zusammen: "Die Pandemie ist zwar noch nicht vorbei, aber die Situation hat sich merkbar entspannt. Im Sinne der Kund*innenfreundlichkeit tragen wir dem Rechnung und öffnen die Bezirksämter im neuen Jahr bis mittags ohne Terminvergabe. Das bedeutet, jeder kann ohne vorherige Anmeldung vormittags ins Bezirksamt kommen, um dort z.B. den Pass zu beantragen oder seine Meldeangelegenheit zu erledigen. Damit die Ansteckungsgefahr möglichst gering gehalten wird, empfehlen wir, in den Wartebereichen und bei den Amtshandlungen FFP2-Maske zu tragen."
Terminvergaben wochentags ab 12.00 Uhr
Die Möglichkeit einen konkreten Termin zu reservieren, bleibt aber bestehen. Dies ist Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der Bezirksämter von 12:00 bis 15:00 Uhr möglich – am Donnerstag gibt es in gewohnter Weise verlängerte Öffnungszeiten bis 17:30 Uhr (letzter buchbarer Termin um 17:00 Uhr).
Anmeldungen nur mehr mit persönlichem Erscheinen
In Österreich besteht eine gesetzliche Meldepflicht, sich an der Wohnadresse anzumelden. Während der Pandemie wurde auch eine Übermittlung der Unterlagen für die Meldung per E-Mail ohne persönliches Erscheinen akzeptiert. Diese Ausnahmeregelung endet mit Ablauf des Jahres 2022. Mit der Öffnung der Ämter gilt wieder die Ursprungsvariante, die eine persönliche Antragstellung vorsieht. Wichtig: Die Meldepflicht trifft grundsätzlich nicht den/die Vermieter*in oder Hauseigentümer*in, sondern jene Person, die die Unterkunft bezieht oder aufgibt.
Erinnerung Reisepasserneuerung und Online-Parkpickerlanträge
Um Stress zu vermeiden, raten die Bezirksämter der Wiener Bevölkerung, sich "zeitgerecht" um anstehende Reisepasserneuerungen zu kümmern. Für Reisepasserneuerungen ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Die ideale Zeit sich um einen neuen Pass zu kümmern, wären die reisearmen Monate, weil hier auch die Wartebereiche nicht so stark frequentiert sein werden bzw. es auch keine Engpässe im Bereich der Terminvergaben gibt.
Für Parkpickerlanträge empfiehlt die Stadt Wien generell eine Online-Beantragung. Online-Beantragungen mit Bürgerkarte oder Handysignatur ersparen im Gegensatz zur persönlichen Beantragung noch dazu knapp 11 EUR (10,70 EUR).