Neues Gesetz

Das ändert sich jetzt bei den Steuern auf Lebensmittel

Der Nationalrat beschließt am Mittwoch das Aus für die Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden ab 1. August. Damit soll weniger Essen im Abfall landen.

Angela Sellner
Das ändert sich jetzt bei den Steuern auf Lebensmittel
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) brachte die Streichung der Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden auf den Weg.
Denise Auer/iStock/Montage "Heute"

Im Nationalrat wird am Mittwoch eine Gesetzesänderung beschlossen, die dafür sorgen soll, dass weniger Lebensmittel im Abfall landen. Konkret geht es um die Umsatzsteuerbefreiung für Spenden von Lebensmitteln und nicht alkoholischen Getränken an wohltätige Einrichtungen.

Schon ab August

Das Thema ist vom Ausschuss bereits freigegeben und kommt nun am Mittwoch, 3. Juli, zur Beschlussfassung ins Plenum. Die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden soll sogar noch früher in Kraft treten als ursprünglich geplant – nämlich bereits mit 1. August 2024 und nicht erst am 1. Jänner 2025.

"Wir müssen in allen Lebensbereichen mit Hausverstand agieren. Weil die bisherige steuerliche Regelung dazu führt, dass kostbare und hochwertige Lebensmittel nicht an karitative Einrichtungen gespendet werden, ändern wir das nun schon früher", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Weil die bisherige steuerliche Regelung dazu führt, dass kostbare und hochwertige Lebensmittel nicht an karitative Einrichtungen gespendet werden, ändern wir das nun schon früher
Magnus Brunner
Finanzminister (ÖVP)

Viele karitative Einrichtungen sind auf Lebensmittelspenden von Supermärkten angewiesen und können damit vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Mahlzeit anbieten. Supermärkte wiederum sehen sich angesichts umsatzsteuerlicher Regeln oft nicht in der Lage, Lebensmittel an Einrichtungen oder Bedürftige weiterzugeben, da sie auch für verschenkte Lebensmittel Steuern zahlen müssten.

Kampf gegen Lebensmittelverschwendung

Die Umsatzsteuerbefreiung dürfte also auch die Lebensmittelverschwendung eindämmen, indem weniger Nahrung und Getränke vernichtet, sondern gespendet werden.

Notwendig wurde diese Änderung aufgrund der bisherigen verzwickten Rechtslage. Grundsätzlich erhalten Händler beim Einkauf von Waren die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Erfolgt dann später eine Entnahme der Ware für Zwecke, die außerhalb des Unternehmenszwecks liegen, unterliegt diese Entnahme der Umsatzsteuer. Dadurch wird der ursprünglich gewährte Vorsteuerabzug neutralisiert.

Das bedeutet jedoch, dass ein Unternehmer, der eine Ware für Spendenzwecke entnimmt, grundsätzlich Umsatzsteuer dafür abführen muss. Wird die Ware hingegen nicht gespendet, sondern vernichtet, fällt keine Umsatzsteuer an. Diese Konstellation wird nun geändert.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Der Nationalrat beschließt eine Gesetzesänderung, die die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden an wohltätige Einrichtungen ab 1.August ermöglicht
    • Die bisherige steuerliche Regelung führte dazu, dass hochwertige Lebensmittel nicht gespendet wurden, da Supermärkte Steuern für verschenkte Lebensmittel zahlen mussten
    • Die Änderung soll dazu beitragen, dass weniger Nahrung und Getränke vernichtet und stattdessen gespendet werden
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