Motor

Ab Mai kontrolliert die EU, wieviel Sprit du verfährst

Einige Neuerungen beim "Pickerl" kommen im Februar und im Mai auf Autofahrer zu. "Heute" hat alle Details. 

Jochen Dobnik
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Weingartner-Foto / picturedesk.com

Seit Donnerstag hat das §57a Gutachten ein neues einheitliches Layout und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Damit kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Ein Vorteil, wie ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc erklärt: "Der QR-Code bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden".

Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss im Rahmen der "Pickerl"-Begutachtung überprüft werden.

Ab Mai werden Verbrauchsdaten gesammelt

Weitere Änderungen beim Pickerl stehen dann im Frühjahr an: Ab 20. Mai 2023 muss bei der §57a Begutachtung auch eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer.