Coronavirus
Darum gibt es nun die Corona-Strafe fürs Zusammenleben
Die Nachricht schlug ein wie der Blitz: Partner von Corona-Positiven flattern Strafen ins Haus, weil sie im selben Haushalt leben. Die Details hier.
Helle Aufregung herrscht nach einigen Corona-Strafen, die unter anderem Kärntner Haushalten ins Postfach flatterten. Wie der ORF aufdeckte, schickten Bezirkshauptmannschaften Strafverfügungen aus, nach denen gegen das Kontaktverbot verstoßen worden sein soll und nun 300 Euro Strafe oder sechs Tage Haft fällig werden. Die Betroffenen lebten nämlich mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt.
Eigentlich aus ganz sinnvollen Gründen, damit sich Partner und andere Personen im Haushalt nicht anstecken. Zur Verhütung der Weiterverbreitung von COVID-19 wird für Corona-Positive oder ansteckungsverdächtige Personen 10 Tage Heimquarantäne angeordnet. In dieser darf man die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Leben andere Personen im selben Haushalt, muss man sich von ihnen isolieren, räumlich getrennt wohnen und darf keine Gegenstände benutzen, die auch die anderen Mitbewohner benutzen. In den meisten Fällen gelten aber Haushaltsmitglieder als Kontaktpersonen 1 und werden ebenfalls unter Quarantäne gestellt – außer, sie können "vor der Behörde glaubhaft machen, dass kein enger Kontakt mit der positiv getesteten Person im gemeinsamen Haushalt bestand".
Juristen schätzen die Strafen zu den mutmaßlichen Kontaktverstößen gleich aus mehreren Gründen als problematisch und sogar rechtswidrig ein. Die Daten der Bestraften sollen nämlich von den Corona-Tests der Partner und dem anschließenden Contact Tracing stammen – sie seien damit nicht nur für gesundheitliche Maßnahmen, sondern auch für Strafverfügungen verwendet worden. Außerdem habe es vor den Strafen keinerlei Kontrollen gegeben, ob sich die Partner nicht selbst – wie es das Gesetz vorsieht – im gemeinsamen Haushalt voneinander abgesondert haben oder nicht – die Strafe sei also quasi "vorsorglich" verhängt worden.
Die Strafen haben zudem einen anderen schalen Nachgeschmack: Beobachter fürchten, dass Corona-positive Personen künftig einfach Kontaktpersonen verschweigen könnten, wenn diese sonst einer Strafverfolgung ausgesetzt seien. Denn eigentlich sieht es das Gesetz vor, dass man beim Contact Tracing die Wahrheit über seine Kontakte sagen muss – für Juristen problematisch, denn damit könne man sich selbst oder andere belasten.
Da die Absonderung im gemeinsamen Haushalt offenbar nicht kontrolliert wurde und die meisten Bestraften angeben, alle Maßnahmen und Regeln eingehalten zu haben, fragen sich die Betroffenen nun selbst, was sie hätten tun können, um die Strafe zu vermeiden. Alternativen habe es nämlich keine gegeben, als mit dem Corona-positiven Partner weiter im gemeinsamen Haushalt zu leben: Ein Ausquartieren zu Nachbarn, Freunden oder Verwandten ist gesetzlich als Kontaktperson verboten, Unterkünfte wie Hotels und Pensionen waren zugesperrt.
Unbedingt Beschwerde bei der Behörde gegen die Strafe einlegen, sagen Juristen. Mache man dies, bekomme man einen Bescheid über die Beschwerde und könne damit zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Die Chance sei dabei extrem groß, dass die Strafe fallen gelassen werde – besonders, wenn die Betroffenen tatsächlich nicht überprüft worden seien.
"Auf völliges Unverständnis stößt eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach in Lebensgemeinschaft befindliche Paare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn der/die gesunde Partner/Partnerin weiterhin im gemeinsamen Haushalt bleibt", heißt es von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser. "Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt!" Bis es soweit sei, sollten derartige Strafbescheide, die die Bezirkshauptmannschaften im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung als direkt der Bundesregierung untergeordnete Behörde erlässt, ausgesetzt werden, so Kaiser. Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden.