Coronavirus

Darum gibt es nun die Corona-Strafe fürs Zusammenleben

Rene Findenig
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Partner von Corona-Positiven bekamen Kontaktverstoß-Strafen.
Partner von Corona-Positiven bekamen Kontaktverstoß-Strafen.
Ronald Zak / AP / picturedesk.com
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Was ist passiert?

Helle Aufregung herrscht nach einigen Corona-Strafen, die unter anderem Kärntner Haushalten ins Postfach flatterten. Wie der ORF aufdeckte, schickten Bezirkshauptmannschaften Strafverfügungen aus, nach denen gegen das Kontaktverbot verstoßen worden sein soll und nun 300 Euro Strafe oder sechs Tage Haft fällig werden. Die Betroffenen lebten nämlich mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt.

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Warum gibt es die Strafe?

Eigentlich aus ganz sinnvollen Gründen, damit sich Partner und andere Personen im Haushalt nicht anstecken. Zur Verhütung der Weiterverbreitung von COVID-19 wird für Corona-Positive oder ansteckungsverdächtige Personen 10 Tage Heimquarantäne angeordnet. In dieser darf man die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Leben andere Personen im selben Haushalt, muss man sich von ihnen isolieren, räumlich getrennt wohnen und darf keine Gegenstände benutzen, die auch die anderen Mitbewohner benutzen. In den meisten Fällen gelten aber Haushaltsmitglieder als Kontaktpersonen 1 und werden ebenfalls unter Quarantäne gestellt – außer, sie können "vor der Behörde glaubhaft machen, dass kein enger Kontakt mit der positiv getesteten Person im gemeinsamen Haushalt bestand". 

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Warum ist das problematisch?

Juristen schätzen die Strafen zu den mutmaßlichen Kontaktverstößen gleich aus mehreren Gründen als problematisch und sogar rechtswidrig ein. Die Daten der Bestraften sollen nämlich von den Corona-Tests der Partner und dem anschließenden Contact Tracing stammen – sie seien damit nicht nur für gesundheitliche Maßnahmen, sondern auch für Strafverfügungen verwendet worden. Außerdem habe es vor den Strafen keinerlei Kontrollen gegeben, ob sich die Partner nicht selbst – wie es das Gesetz vorsieht – im gemeinsamen Haushalt voneinander abgesondert haben oder nicht – die Strafe sei also quasi "vorsorglich" verhängt worden.

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Was bereitet Sorgen?

Die Strafen haben zudem einen anderen schalen Nachgeschmack: Beobachter fürchten, dass Corona-positive Personen künftig einfach Kontaktpersonen verschweigen könnten, wenn diese sonst einer Strafverfolgung ausgesetzt seien. Denn eigentlich sieht es das Gesetz vor, dass man beim Contact Tracing die Wahrheit über seine Kontakte sagen muss – für Juristen problematisch, denn damit könne man sich selbst oder andere belasten.

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Was hätten die Betroffenen tun sollen?

Da die Absonderung im gemeinsamen Haushalt offenbar nicht kontrolliert wurde und die meisten Bestraften angeben, alle Maßnahmen und Regeln eingehalten zu haben, fragen sich die Betroffenen nun selbst, was sie hätten tun können, um die Strafe zu vermeiden. Alternativen habe es nämlich keine gegeben, als mit dem Corona-positiven Partner weiter im gemeinsamen Haushalt zu leben: Ein Ausquartieren zu Nachbarn, Freunden oder Verwandten ist gesetzlich als Kontaktperson verboten, Unterkünfte wie Hotels und Pensionen waren zugesperrt.

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Was kann man jetzt noch tun?

Unbedingt Beschwerde bei der Behörde gegen die Strafe einlegen, sagen Juristen. Mache man dies, bekomme man einen Bescheid über die Beschwerde und könne damit zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Die Chance sei dabei extrem groß, dass die Strafe fallen gelassen werde – besonders, wenn die Betroffenen tatsächlich nicht überprüft worden seien.

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Wie reagiert die Politik?

"Auf völliges Unverständnis stößt eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach in Lebensgemeinschaft befindliche Paare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn der/die gesunde Partner/Partnerin weiterhin im gemeinsamen Haushalt bleibt", heißt es von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser. "Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt!" Bis es soweit sei, sollten derartige Strafbescheide, die die Bezirkshauptmannschaften im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung als direkt der Bundesregierung untergeordnete Behörde erlässt, ausgesetzt werden, so Kaiser. Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden.

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    Seit 18. Dezember nutzten 66.968 Wiener das kostenlose Angebot für Corona-Feiertagstests. Den bisher größten Andrang zu den Wiener Feiertagstests wickelte die Stadt Wien am 23. und am 24. Dezember ab.
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    HANS PUNZ / APA / picturedesk.com