Österreich

Darum darf Großfamilie Haus in Weikendorf kaufen

Heute Redaktion
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Gut integrierte Familie darf kein Haus kaufen.
Gut integrierte Familie darf kein Haus kaufen.
Bild: zVg

Eine elfköpfige, muslimische Familie darf nach Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) ziehen, kauft dort ein Haus. Bei einigen Bürgern und Lesern sorgte dies für Unverständnis.

Die Causa Weikendorf und die Ablehnung der Großfamilie geisterte Ende Mai und Anfang Juni durch die Onlineforen und Zeitungen, eine Protestaktion folgte, dann wurde es ruhig - bis Mitte August: Denn jetzt hat die Behörde im Fall der staatenlosen Familie aus Palästina entschieden – und genehmigte den Kauf des Hauses in Dörfles (Anm.: 300 Einwohner, gehört zu Weikendorf, Bezirk Gänserndorf).

Als Grund gibt die Behörde die "gesetzlichen Bestimmungen" und "das dringende Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien" an. Die Familie hat mittlerweile ihre Wohnung in Wien aufgegeben bzw. aufgeben müssen.

Mehrere Kreditnehmer

Die Familie finanziert den Kauf des Hauses per Kredit. "Es gibt dabei mehrere Kreditnehmer, konkret mehr als zwei erwachsene Familienangehörige", so ein Insider. Außerdem sei die Familie bereits seit rund neun Jahren in Österreich. "Nach zehn Jahren dürften sie ohnedies, auch ohne die Gemeinde zu fragen, das Haus kaufen", so ein Mitarbeiter des Landes NÖ.

Die Familie zeigte sich ob der neuen Entwicklung sehr erleichtert und erfreut. Auch der Wiener SP-Gemeinderat Omar Al-Rawi nahm die Entscheidung mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis.

Wie berichtet hatte der Bürgermeister einen Zuzug abgelehnt. "Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt gehen in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander", so Ortschef Johann Zimmermann (VP) damals. Die Familie Abu El Hosna empfand den Ablehnungsgrund als zutiefst diskriminierend, ging an die Presse, das Land Niederösterreich und die Grundverkehrskommission schalteten sich ein und entschieden jetzt für die Großfamilie.

Die Gemeinde überlegt nun, eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einzulegen. (Lie)