Gesundheit

So weit darf dein Chef bei der Corona-Impfung gehen

Die Impfungen gegen das Coronavirus schreiten voran. Doch nicht jeder in Österreich lässt sich impfen. Wie weit darf ein Arbeitgeber hier gehen?

Christine Scharfetter
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Der Arbeitgeber darf unter gewissen Umständen den Impfstatus abfragen. Auch eine Kündigung ist nicht ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber darf unter gewissen Umständen den Impfstatus abfragen. Auch eine Kündigung ist nicht ausgeschlossen.
Eibner / EXPA / picturedesk.com

Über vier Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben den ersten Stempel der Corona-Impfung bereits im Impfpass. Über zwei Millionen sind sogar schon vollimmunisiert. Das Leben nimmt wieder Fahrt auf und immer mehr Arbeitnehmer kehren aus dem Home Office zurück ins Büro. Doch darf der Arbeitgeber hierzu den Impfstatus abfragen?

Unter gewissen Umständen durchaus, sagt Philipp Brokes, Jurist der Arbeiterkammer Wien. Allerdings sei ein ausdrückliches Fragerecht des Arbeitgebers rechtlich nicht verankert. Einzig aus der Treuepflicht, die man als Arbeitnehmer gegenüber dem Betrieb hat, könne sich in manchen Fällen eine Antwortpflicht ergeben.

"Wenn nämlich das Interesse des Arbeitgebers am Impfstatus tatsächlich höher wiegt, als das Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin an der Geheimhaltung der höchstpersönlichen Gesundheitsdaten. Eine solche Interessensabwägung ist in jedem Einzelfall zwingend anzustellen", erklärt der Experte. 

In der Regel sei dies dort der Fall, wo die "Tätigkeit mit größerer zwischenmenschlicher Interaktion verbunden ist und mildere Maßnahmen, die sich aus der jeweils gültigen COVID-Verordnung ergeben - Masken- und Abstandsregeln, Präventionskonzept - nicht ausreichen, um eine Rückkehr zum Normalbetrieb zu gewährleisten." So erscheine die Frage nach dem Impfstatus bei Fernfahrern weniger denkbar als etwa bei einer Pflegekraft, die täglich mit vulnerablen Gruppen und zahlreichen KollegInnen im Betrieb interagiere.

Schuss nach hinten

Der Jurist merkt allerdings an, dass eine Frage nach dem Impfstatus erst dann wirklich Sinn mache, wenn jeder zumindest die Chance hatte, sich auch impfen zu lassen. "Ich gebe zu bedenken, dass jeder noch so strikte Impfverweigerer aktuell wird behaupten können, einfach noch nicht drangekommen zu sein. Jedweder Druck seitens der Betriebe kann gerade bei Personen, die noch unentschlossen und zögerlich sind, letztendlich kontraproduktiv nach hinten losgehen." 

Prämien für Impfung zulässig

Aber darf der Arbeitgeber die Impfung verlangen? Den Wunsch könne er selbstverständlich äußern, auch Anreize, wie Prämien, seien aus rechtlicher Sicht zulässig. Die einseitige Anordnung einer Corona-Impfung sei rechtlich jedoch nicht möglich. "Auch der Gesetzgeber hat hierzu mehrfach betont, dass eine allgemeine Corona-Impflicht nicht kommen wird. Der Arbeitgeber kann in seinem Betrieb damit einseitig keine strengeren Maßnahmen verhängen, als vom Gesetzgeber vorgegeben", sagt Brokes.

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    20min/Marco Zangger

    Kündigung möglich

    Sollte ein Arbeitnehmer die Impfung jedoch strikt verweigern, kann ihm durchaus die Kündigung drohen. "Hier müssen wir immer wieder auf das sehr liberale Kündigungsrecht in Österreich verweisen. Kündigungen sind leider – anders als etwa in Deutschland – auch ohne Angabe von Gründen möglich. Das führt selbstverständlich zu einer enormen Unsicherheit unter jenen, die eine Impfung schlicht noch gar nicht erhalten konnten."

    Möglichkeiten zur Bekämpfung der Kündigung gebe es laut dem Arbeitsrecht-Experten dennoch. Vor allem dort, wo eine Kündigung aufgrund des Alters sozialwidrig erscheint oder dort, wo eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen gar nicht möglich ist. Allerdings bewege man sich hier arbeitsrechtlich auf völlig neuem Terrain. "Mit einschlägigen, rechtskräftigen Urteilen wäre damit nicht allzu schnell zu rechnen."