Sonst drohen Strafen
Daran müssen tausende Autofahrer in Wien jetzt denken
Autofahrer müssen jetzt aktiv werden, um rechtzeitig eine Verlängerung ihrer Parkpickerl zu beantragen. Betroffen sind vor allem große Außenbezirke.
Ganz Wien ist Kurzparkzone. Nur wer ein Parkpickerl beantragt hat, kann sein Auto länger in den Straßen abstellen. Insgesamt sind 402.000 Wienerinnen und Wiener im Besitz eines Parkpickerls. Es ist mindestens vier Monate und maximal zwei Jahre lang gültig.
Im Februar steht ein großer Schwung an Verlängerungen an. 50.000 Pickerl laufen ab und müssen neu beantragt werden. Wer dies nicht tut und weiterhin in den Kurzparkzonen parkt, riskiert hohe Strafen.
Das musst du tun
Betroffen sind vor allem die großen Bezirke 13, 21, 22 und 23. Die Bezirksämter ersuchen daher all jene, die ab März 2025 ein neues Parkpickerl benötigen, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Der Antrag kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder mittels Online-Antrag gestellt werden.
Nähere Informationen rund um das Parkpickerl und die Möglichkeit zur Online Antragstellung findest du unter: www.wien.gv.at/amtshelfer. Oder man hat ein "Stadt Wien"-Konto, dann unter: mein.wien.gv.at/Meine-Amtswege
Gültigkeit selbst überprüfen
Wer sich unsicher ist, wie lange sein Parkpickerl gültig ist, kann das jederzeit selbst überprüfen: Zu finden einfach über Google-Suche: "Parkpickerl Gültigkeit überprüfen" oder "Amtswege Stadt Wien Parkpickerl Gültigkeit": mein.wien.gv.at/parken/gueltigkeitsabfrage.
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Auf den Punkt gebracht
- In Wien gilt nun flächendeckend die Kurzparkzone, und nur wer ein Parkpickerl besitzt, kann sein Auto länger abstellen.
- Im Februar müssen 50.000 Parkpickerl, vor allem in den großen Bezirken 13, 21, 22 und 23, verlängert werden, wobei der Antrag persönlich oder online gestellt werden kann.