Österreich

Penis mit Wasserschlauch verwechselt – Anklage!

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: iStock

Ein Mann (42) soll einen 19-Jährigen im Saunabereich eines Wiener Fitnesstempels unsittlich berührt haben. Der daraufhin entstandene hitzige Streit brachte nun beide vor dem Wiener Straflandesgericht ins Schwitzen.

Diese Anklage hat sich gewaschen. Nach einem vermeintlichen Griff auf den Penis seines Sauna-Sitznachbarn, musste sich ein 42-Jähriger Mann wegen sexueller Belästigung gerichtlich verantworten. Das Opfer war ebenfalls angeklagt, denn der 19-Jährige soll nach der Berührung mit dem "Angreifer" einen Streit angefangen haben. So soll er unter anderem einen "Kieferbruch" angedroht haben. Beide Männer erstatteten Anzeige. Deshalb saßen sie gestern wieder nebeneinander – diesmal angezogen und statt im Dampfbad nun auf der Anklagebank des Wiener Landesgerichts.

Hitzige Stimmung auch vor Gericht

Dort kochten dann schnell wieder die Emotionen auf: Das mutmaßliche Opfer kommentierte die überaus ausführlichen Ausführungen (Richterin: "Kommen Sie zur Sache") des mutmaßlichen Täters nur mit Kopfschütteln.

Offenbar Penis mit Wasserschlauch verwechselt

Dieser sprach nämlich davon, dass er "zum Wasserschlauch greifen wollte", als es zu besagter Berührung am Geschlechtsteil des Sitznachbarn kam. Er will sich schlicht und einfach "vergriffen" haben. Er gab an, ohne seiner Brille wegen Kurzsichtigkeit im dunstigen Dampfbad "nicht gut gesehen" zu haben. Statt des Schlauches räumte der Angeklagte ein, "womöglich den Penis" des Anderen berührt zu haben."Aus Versehen", fügte er hinzu.

Wahrheit oder nur heiße Luft?

Warum sind Sie denn nicht einfach aufgestanden und um den Sitznachbarn herumgegangen", wollte die Richterin wissen.

"Dann hätte ich ja nackt vor dem jungen Mann gestanden, das wollte ich nicht." – "Und da erschien es Ihnen als bessere Wahl, vollkommen schweißgebadet über den Fremden zu greifen", nahm die Richterin verbal die mögliche Dampfplauderei in den Schwitzkasten.

Szenische Darbietungen des Verteidigers

Aber nicht nur der Erstangeklagte geriet im Laufe der Verhandlung ins Schwitzen, auch sein Verteidiger schwitzte. Jedoch aus anderem Grund. Anwalt Markus Machan nutzte den Gerichtsaal als Bühne – er stellte engagiert und mit vollstem Körpereinsatz pantomimisch den genauen Tathergang dar. Die Richterin hatte Mühe, die schauspielerische Darbietung mitsamt aller Feinheiten in der Körperhaltung nachvollziehbar zu protokollieren. Der Zweitangeklagte schüttelte auch dabei den Kopf.

Urteil noch ausständig

Ob diese Darbietung für die Richterin nur heiße Luft darstellte, ist nicht bekannt. Ein Urteil in der hitzigen Dampfbad-Causa ist noch ausständig.