Österreich-News
70 Tote: Schlepper tauchte als Flüchtling in Graz unter
Nach dem Unglück vor der Küste Italiens, bei dem über 70 Menschen ums Leben kamen, wurde ein Verdächtiger nun in Österreich festgenommen.
Vor eineinhalb Wochen, am 26. Februar, ereignete sich vor der Küste Italiens ein unfassbares Flüchtlings-Drama. Ein Fischerboot prallte wegen des hohen Wellengangs nur wenige Meter vor der Küste gegen Felsen. Noch in den Morgenstunden wurden 27 Leichen von der Küstenwache am Strand der italienischen Hafenstadt Crotone geborgen. Weitere wurden im Wasser entdeckt.
Bootsunglück: Die Überlebenden weinen, ohne zu sprechen >>
Mittlerweile ist die Zahl der Todesopfer auf etwa 70 angestiegen. Auf dem Boot befanden sich wahrscheinlich mehr als 250 Personen aus dem Iran, Pakistan und Afghanistan, auch Kinder waren unter ihnen. Patrouillenboote sind immer noch mit der Suche nach Überlebenden beschäftigt. 50 Migranten konnten bisher von den Einsatzkräften gerettet werden. 50 weitere konnten sich selbst ans Ufer retten – mehr dazu hier.
Zugriff in Asylheim
Berichten zufolge sollen die Schlepper den Kurs eilig geändert haben, als sie fälschlicherweise meinten, von der Küstenwache entdeckt worden zu sein. Im Zuge dessen sollen zur rascheren Flucht auch Menschen bewusst über Board geworfen und dem Sterben überlassen worden sein.
Einer der Hintermänner wurde nun offenbar in Österreich gefasst. Wie die italienische Zeitung "Repubblica" berichtet und das österreichische Bundeskriminalamt der "Kronen Zeitung" inzwischen bestätigt, versteckte sich der 28-Jährige als Flüchtling in einer Grazer Asylunterkunft. Dort sollen Finanzpolizei und eine Spezialeinheit den türkischen Staatsbürger am Montag festgenommen haben.
Auch Komplizen unter den Opfern
Einer seiner Komplizen ist bei dem Unglück selbst gestorben, einer wird nach wie vor vermisst, die drei übrigen sitzen bereits in Italien im Gefängnis. Jener Verdächtige, der in Österreich festgenommen wurde, soll sich mit einem kleinen Schlauchboot davongemacht haben. Noch am Mittwoch soll er nach Italien ausgeliefert werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.