Niederösterreich
Coronavirus – diese Regeln gelten jetzt in NÖ
Bis Juni laufen die Maßnahmen gegen Corona aus. Ein paar Regeln sind bis dahin aber noch zu beachten.
Bis Ende Juni laufen noch die Coronamaßnahmen - dann wird das Virus in die normalen Strukturen des Systems eingegliedert.
Bis Ende Juni ist Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit, das heißt, dass ein PCR-Test im Verdachtsfall verpflichtend bleibt. Nur: Statt der früheren Quarantäne gilt derzeit nur noch für mindestens fünf Tage eine Verkehrsbeschränkung - Heime, Kindergärten oder Spitäler - müssen gemieden werden. Sonst kann man sich frei bewegen.
Freitesten nach fünf Tagen
Nach fünf Tagen kann man sich freitesten, nach zehn Tagen läuft die Verkehrsbeschränkung automatisch aus. Mit Symptomen bleibt die Möglichkeit des Gratis-PCR-Tests in den behördlichen Teststationen. Ohne Symptome gibt es ab April nur noch in Apotheken die Möglichkeit auf einen Gratis-PCR-Test.
Gratis-Gurgeltests werden eingestellt
Die Gratis-Gurgeltests im Rahmen von "NÖ gurgelt" werden Ende März eingestellt - weiter bestehen bleibt laut "ORF NÖ" das Abwasser-Monitoring, das einen Überblick über das Infektionsgeschehen geben soll.
Die FFP2-Maske ist seit Mittwoch noch in Spitälern, Pflegeheimen und Arztpraxen Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln hatte es keine Pflicht mehr gegeben - auch Wien stellte die FFP2-Maskenpflicht hier ein.
Achtung: Vor einem stationären Aufenthalt im Spital müssen sich Patienten PCR-testen. Bei ambulanten Terminen genügt auch ein Antigentest.
In den nächsten Tagen Änderungen
In den nächsten Tagen soll es zu Änderungen kommen: Vor einem stationären Aufenthalt ist dann bei Personen ohne Symptomen kein PCR-Test notwendig und auch die Antigentests bei Ambulanzterminen sollen laut "ORF NÖ" wegfallen.