Politik

Corona-Verschärfungen kommen früher als gedacht

Die Messlatte für Verschärfungen der Corona-Maßnahmen wurde am 2. November überschritten. Nun tritt Stufe 2 des Stufenplans in Kraft.

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Die Coronazahlen steigen stark an, immer mehr Erkrankte landen in den Intensivstationen.
Die Coronazahlen steigen stark an, immer mehr Erkrankte landen in den Intensivstationen.
Kyle Green / AP / picturedesk.com

Nach dem Erreichen der 300er-Schwelle bei Covid-19-Patienten auf heimischen Intensivstationen tritt wie im Stufenplan der Bundesregierung vorgesehen mit 8. November die zweite Stufe in Kraft – also bereits in sechs Tagen.

Die dafür notwendige Verordnung soll noch am Dienstag erlassen werden, hieß es aus dem Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Dort rechnet man aktuellen Prognosen zufolge damit, dass bis dahin bereits die Schwelle von 400 belegten Intensivbetten erreicht werden könnte.

Damit würde also zeitgleich Stufe 3 in Kraft treten. Bei dieser Stufe hat sich die Bundesregierung ja auf den Entfall der siebentägigen Nachfrist verständigt. Am Dienstag waren von Gesundheits- und Innenministerium 317 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion auf den heimischen Intensivstationen gemeldet worden. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen seit Montag lag bei 5.398.

Diese Corona-Regeln kommen jetzt

Laut dem aktuellen Stufenplan muss sieben Tage nach Erreichen von 300 Corona-Intensivpatienten die Stufe zwei in Kraft treten. Damit gilt dann in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben dort Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig.

Sollte die Zahl von 400 Intensivbetten überschritten werden, was eine Auslastung der Intensivkapazität von 20 Prozent bedeutet, verliert der Antigentest in Bereichen mit 3G dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft.

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